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23.07.2021 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Impfobligatorium für Gesundheitspersonal?

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Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK empfiehlt allen Pflegenden, die dies können, sich gegen Covid impfen zu lassen. Ein Impfobligatorium lehnt der SBK jedoch ab.

Impfpflicht © Seventyfour / stock.adobe.comDer Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK empfiehlt die COVID-Impfung, ein Obligatorium lehnt er jedoch ab.

Für den SBK ist klar, dass die Pandemie nur unter Kontrolle zu bringen ist, wenn ein sehr großer Teil der Bevölkerung gegen Sars-Cov-2 geimpft ist. Der Verband informiert seine Mitglieder über die Impfung und fordert sie dazu auf, eine auf den wissenschaftlichen Tatsachen basierende Entscheidung zu treffen. Das Resultat dieser Abwägung ist laut SBK jedoch letztlich eine persönliche Entscheidung, die es zu respektieren gilt.

Impfpflicht ethisch fragwürdig

«Während der Pandemie haben die Gesundheitsfachpersonen alles gegeben, um Menschenleben zu retten und Leiden zu verhindern. Oft taten sie das mit großen persönlichen Opfern und, mangels adäquater Schutzausrüstung, auch mit einem hohen Risiko, selber zu erkranken», erklärt Roswitha Koch, Leiterin Pflegeentwicklung beim SBK. «Es ist zu befürchten, dass ein Impfobligatorium, unabhängig von der tatsächlichen Impfbereitschaft der einzelnen Person, der letzte Tropfen wäre, der das Fass zum Überlaufen bringt und noch mehr Pflegende aus dem Beruf treibt», so Roswitha Koch.

Die Einhaltung von Schutzmaßnahmen, sowie allenfalls eine Ausweitung der Teststrategie, sind nach Ansicht des SBK zielführender als ein Impfobligatorium.

Es gibt keine gesicherten Zahlen darüber, welcher Prozentsatz der Gesundheits- bzw. Pflegefachpersonen geimpft ist und wie viele aufgrund einer durchgemachten Covid-Erkrankung zumindest teilweise geschützt sind. Vorhandene, nicht repräsentative Zahlen, legen eine gleich hohe oder höhere Impfquote beim Pflegepersonal wie bei der übrigen Bevölkerung nahe.

Zudem gilt es bei der Diskussion um ein Impfobligatorium rechtliche und ethische Fragestellungen in Betracht zu ziehen. Dazu gehört u.a. die Verhältnismäßigkeit eines derartigen Eingriffs in die körperliche Integrität und das Recht auf Selbstbestimmung gegenüber dem Nutzen für die Gesamtbevölkerung.

Kennzeichnung nicht geimpfter Personen

Verschiedene Stimmen fordern, dass nicht geimpfte Menschen mit Kunden- oder Patientinnenkontakt ihren Impfstatus (mittels Pin o.ä.) öffentlich sichtbar machen müssen. Der SBK lehnt eine solche Maßnahme ab. Sie sei ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre und könne zur Stigmatisierung von nicht geimpften Personen führen. «Der Entscheid pro oder contra Impfung ist das Resultat einer persönlichen Risiken-Kosten-Abwägung und kann etwa aufgrund einer Erkrankung negativ ausfallen», sagt Koch. «Wenn es nur darum geht, den Druck zu erhöhen, ist diese Maßnahme nicht zulässig». Außerdem würden Pflegende stigmatisiert, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

sbk-asi.ch

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