Was tun bei pandemiebedingtem Personalmangel? Nach Vorgaben des Robert Koch Instituts (RKI) sollen Pflegefachpersonen mit positivem Corona-Test in Ausnahmesituationen trotz Infektion weiter arbeiten dürfen. Der DBfK lehnt dies kategorisch ab.
Wie die DBfK-Präsidentin Christel Bienstein am Donnertag erklärte, darf die Gesundheit der Pflegefachpersonen nicht zusätzlich gefährdet werden. Bienstein verwies auf mögliche Langzeitrisiken: „Bislang kann niemand einschätzen, wie hoch das Risiko für Spätfolgen ist, wenn eine Infektion nicht ernst genommen wird“. Insbesondere wenn die infizierten Pflegefachpersonen in der Versorgung von COVID-19-Patienten eingesetzt würden, seien sie „extrem belastet und damit zusätzlich gefährdet.“
Der Einsatz positiv getesteter Pflegefachpersonen dürfe laut RKI bei „gravierendem Personalmangel“ erfolgen, so der Berufsverband. Voraussetzung sei, dass keine Symptome vorlägen, die Pflegenden FFP2-Masken tragen würden und sie ausschließlich ebenfalls infizierte Patienten versorgten. Für die Langzeitpflege sehe das RKI zwar keinen Einsatz von positiv getesteten Beschäftigten vor, allerdings könne bei Personalmangel die Quarantänezeit bei Verdachtsfällen auf sieben Tage verkürzt werden.
In der Praxis werden Regelungen schon jetzt umgangen
„Der DBfK lehnt die Beschäftigung von infizierten Pflegenden grundsätzlich ab, unabhängig davon, ob sie messbare Symptome aufweisen oder nicht“, betonte Bienstein. Auch was unter „gravierendem Mangel“ zu verstehen ist, sei nicht eindeutig geklärt. Aus der Praxis höre man zudem, dass auch in der Langzeitpflege infiziertes Personal zur Versorgung infizierter Bewohner eingesetzt wird. Berichten zufolge würde auch auf Tests verzichtet, um die Versorgung sicherzustellen.
Der DBfK drängt darauf, auch bei Verdachtsfällen die Quarantäneregeln einzuhalten, um die Menschen mit Pflegebedarf zu schützen. „Sollte die Anzahl von Pflegenden einer Einrichtung in Quarantäne oder mit nachgewiesener Infektion so hoch werden, dass eine sichere Versorgung nicht mehr möglich ist, müssen sich Träger, Gesundheitsämter, Kommunen und gegebenenfalls die Heimaufsicht zusammensetzen, um Lösungen zu finden“, forderte Bienstein. Die DBfK-Präsidentin rief dazu auf, solche Lösungen bereits jetzt vorzubereiten. (ne)