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09.09.2021 | Sars-CoV-2 | Nachrichten

Impfstatus: DBfK hält Auskunftspflicht für überflüssig

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Beschäftigte in Pflegeheimen, Schulen und Kitas müssen künftig Auskunft über ihren Impfstatus geben. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) vermag darin keinen Nutzen für die Pflegebranche erkennen.

Aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) ergibt die Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus in der Pflegebranche keinen Sinn. „Da sich die Regeln für geimpfte oder genesene und nicht geimpfte Mitarbeitende insbesondere bei den vorgeschriebenen Testrhythmen deutlich unterscheiden, geben die Kolleginnen und Kollegen schon längst Auskunft, wenn sie geimpft sind“, sagte DBfK-Präsidentin Professor Christel Bienstein am Mittwoch.

Niedrigschwellige Impfangebote wirksamer

Wegen des Personalmangels sei es auch kaum möglich, die Einsatzbereiche von Pflegekräften anhand ihres Impf- oder Serostatus zu bestimmen, sagte Bienstein. „Viel wichtiger ist doch, dass wir diejenigen, die noch nicht geimpft sind, von der Impfung überzeugen.“ Aufklärung und ein einfacher Zugang zur Impfung am Arbeitsplatz seien weit wirksamer als eine Auskunftspflicht.

Der Bundestag hatte am Dienstag beschlossen, dass Beschäftigte in Pflegeheimen, Schulen und Kitas Auskunft über ihren Corona-Impf- oder Serostatus geben müssen. (hom)

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