Für Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen ist die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig. Ein Merkblatt der BZgA greift offene Fragen auf und vermittelt einen aktuellen Überblick.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat mit Unterstützung des Deutschen Pflegerats (DPR) ein neues Merkblatt mit Informationen zur Corona-Schutzimpfung speziell für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen erstellt. Die Beschäftigten hätten ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Gleichzeitig bestehe enger Kontakt zu Menschen, die ein hohes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken.
Der Kommissarische Direktor der BZgA, Prof. Dr. Martin Dietrich, verweist in diesem Zusammenhang auf die besonderen Herausforderungen in Pflegeeinrichtungen beim Umgang mit der Pandemie. Das Merkblatt greife die speziellen Fragen auf. Auch im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei es eine Hilfestellung. Das Merkblatt beinhaltet unter anderem Informationen zu Auffrischimpfungen und gibt in einer Grafik einen Überblick über empfohlene Impfabstände für verschiedene Impfstoffe.
DPR-Präsidentin Christine Vogler betont die besondere Verantwortung von beruflich Pflegenden: „Der internationale Kodex der Pflegefachpersonen ist klar und geeint – wir schützen die uns anvertrauten Bedürftigen und uns selbst. Ich empfehle die Impfung gegen COVID-19 wirklich jedem Menschen, der in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf arbeitet. Sie schützt die Beschäftigten vor einem schweren Verlauf und möglichen Langzeitfolgen einer Erkrankung. Außerdem reduziert die Impfung das Risiko, Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftige zu infizieren.“ (ne)
Das BZgA-Merkblatt „Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen“ finden Sie hier zum Download. In Kürze wird es auch in Leichter Sprache sowie in Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung stehen. |