Skip to main content

2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Reinigungsdienste und gesetzliche Regelungen

verfasst von : Ludwig C. Weber

Erschienen in: Reinigungsdienste und Hygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Die unterschiedlichen Berufsgruppen in medizinischen Einrichtungen kommen mit biologischem Material wie Blut, Sekreten, Urin u. a. in Berührung. Um die Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten zu verringern oder zu vermeiden, sind Empfehlungen, Gesetze und verbindliche Regeln einzuhalten. In diesen Vorgaben sind in erster Linie Berufe erwähnt, die direkt mit dem Patienten und/oder dessen biologischem Material in Kontakt kommen. Hierzu gehören Ärzte und Pflegepersonal. Nicht minder intensiv hat auch der Reinigungsdienst Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen. Der Reinigungsdienst wurde hier bisher kaum erwähnt und wenn, dann als »Personal für Instandhaltungsarbeiten« oder anonym mit »Fremdfirmen« bezeichnet. Es fehlte eine klare Benennung und Zuordnung der Reinigungsdienste. In den neuen TRBA 250 ist ein Anfang gemacht. Der Hygieneplan einer jeden medizinischen Einrichtung ist eine Dienstanweisung, d. h. für alle Berufsgruppen, auch für den Reinigungsdienst bindend.
Literatur
Zurück zum Zitat Anschlag M (2009) Krankenhaushaftung—Beweiserleichterungen bei Hygienemangeln. MedR 27:513–516 Anschlag M (2009) Krankenhaushaftung—Beweiserleichterungen bei Hygienemangeln. MedR 27:513–516
Zurück zum Zitat BioStoffV—Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tatigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen «Biostoffverordnung« 2013 BioStoffV—Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tatigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen «Biostoffverordnung« 2013
Zurück zum Zitat Center (CDC) (2002) Guidelines for hand hygiene in health care settings. MMWR Oct:25–51 (RR-16) Center (CDC) (2002) Guidelines for hand hygiene in health care settings. MMWR Oct:25–51 (RR-16)
Zurück zum Zitat Infektionsschutzgesetz—IfSG (2015) § 23 Einrichtungen des Gesundheitswesens legen in Hygieneplänen innerbetrieb liche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest Infektionsschutzgesetz—IfSG (2015) § 23 Einrichtungen des Gesundheitswesens legen in Hygieneplänen innerbetrieb liche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest
Zurück zum Zitat KRINKO (2004) Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsblatt KRINKO (2004) Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsblatt
Zurück zum Zitat KRINKO (2007) Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet. Bundesgesundheitsblatt KRINKO (2007) Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet. Bundesgesundheitsblatt
Zurück zum Zitat Middendorf M (2011) Haftungsrechtliche Aspekte der Krankenhaushygiene nach der Reform des Infektionsschutzgesetzes. Thieme Okonomie und Recht. Krankenhaushygiene up2date 6: 312–319 Middendorf M (2011) Haftungsrechtliche Aspekte der Krankenhaushygiene nach der Reform des Infektionsschutzgesetzes. Thieme Okonomie und Recht. Krankenhaushygiene up2date 6: 312–319
Zurück zum Zitat Stocker U;Heese B;Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2006) Biostoffverordnung, Ratgeber für Arbeitgeber und Beschäftigte, Band 1 der Schriftenreihe Arbeitsschutz und Produktsicherheit. Stocker U;Heese B;Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2006) Biostoffverordnung, Ratgeber für Arbeitgeber und Beschäftigte, Band 1 der Schriftenreihe Arbeitsschutz und Produktsicherheit.
Zurück zum Zitat TRBA 250 (2014a) Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Bundesarbeitsblatt TRBA 250 (2014a) Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Bundesarbeitsblatt
Zurück zum Zitat TRBA 250 (2014b) Neufassung der TRBA 250 anlässlich der Umsetzung der Nadelstichrichtlinie 2010/32/EU in der neugefassten BiostoffV (Bundesgesetzblatt 2013). Gemeinsames Ministerialblatt—GMBI Nr. 10/11 vom 27.03.2014 TRBA 250 (2014b) Neufassung der TRBA 250 anlässlich der Umsetzung der Nadelstichrichtlinie 2010/32/EU in der neugefassten BiostoffV (Bundesgesetzblatt 2013). Gemeinsames Ministerialblatt—GMBI Nr. 10/11 vom 27.03.2014
Zurück zum Zitat TRBA 500 (2012) Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen. Bundesarbeitsblatt März 2012 TRBA 500 (2012) Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen. Bundesarbeitsblatt März 2012
Zurück zum Zitat TRGS 525 (2015) Technische Regeln für Gefahrstoffe. Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung TRGS 525 (2015) Technische Regeln für Gefahrstoffe. Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung
Zurück zum Zitat Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen—GefStoffV (Gefahrenstoffverordnung) (2015) Bundesgesetzblatt 2015 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen—GefStoffV (Gefahrenstoffverordnung) (2015) Bundesgesetzblatt 2015
Metadaten
Titel
Reinigungsdienste und gesetzliche Regelungen
verfasst von
Ludwig C. Weber
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52723-8_2