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Erschienen in: Hebammen Wissen 4/2021

01.11.2021 | Diversity | Thema

Regenbogenfamilien begleiten und stärken

verfasst von: Michaela Herbertz-Floßdorf

Erschienen in: Hebammen Wissen | Ausgabe 4/2021

Hinweise

Supplementary Information

Zusatzmaterial online: Zu diesem Beitrag sind unter https://​doi.​org/​10.​1007/​s43877-021-0141-3 für autorisierte Leser zusätzliche Dateien abrufbar.
Familienkonstellationen sind bunt Das traditionelle Bild von einer Familie mit Mutter, Vater, Kind(er) ist heute vielschichtiger geworden: Zwei Mütter und/oder zwei Väter oder gar mehrere Elternteile und transgeschlechtliche Eltern - Hebammen begegnen heute den verschiedensten Eltern-Zusammenstellungen.
Eine Regenbogenfamilie ist eine Familie, in der sich mindestens ein Elternteil eine lesbische, bisexuelle, schwule, trans* und/oder intergeschlechtliche Identität zuschreibt. Die Definition der Regenbogenfamilie wird bisher über die geschlechtliche und/oder sexuelle Identität der Eltern definiert. Nicht alle LSBTIQ*-Eltern bezeichnen ihre Familie jedoch auch als Regenbogenfamilie. Einige queere Eltern nutzen den Begriff explizit nicht. Anderen ist er sehr wichtig, um die Familienidentität zu stärken. Es ist deshalb ratsam, die Selbstbezeichnung und das Selbstverständnis der Familie zu erfragen, zu respektieren und zu nutzen.

Säulen der Elternschaft

In einer Regenbogenfamilie sind drei Säulen der Elternschaft zu betrachten, die in der Regel von mehr als zwei Personen erfüllt werden: genetische und/oder biologische Elternschaft, rechtliche Elternschaft und soziale Elternschaft.
Biologische/genetische Elternschaft: Bei der biologischen Elternschaft gibt es eine physische vorgeburtliche Verbindung zwischen Eltern und Kind - meist eine Schwangerschaft, die aber nicht immer mit einer genetischen Elternschaft einhergeht. Die Eizellspende ist in Deutschland keine legale Praxis, wird in den europäischen Nachbarländern aber durchaus praktiziert. Deshalb gibt es auch lesbische Mütter in Deutschland, die die Eizelle ihrer Partnerin austragen und das Kind zur Welt bringen. In diesen Fällen stimmt die biologische und genetische Elternschaft nicht überein. In Familien mit lesbischen Eltern besteht häufig eine biologische/genetische Elternschaft von einer der Mütter. Wenn eine der beiden Mütter transident ist, kann eine biologische/genetische Elternschaft beider Mütter möglich sein. Seit 2011 ist bei einer Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) keine Sterilisation mehr nötig. Damit ist es möglich, dass ein Mann ein Kind zur Welt bringt. Nach aktuellem Stand wird er aber nicht als Vater des Kindes, sondern weiterhin als Mutter im Stammbuch geführt, weil der Mensch, der das Kind geboren hat, nach deutschem Recht als "Mutter" eines Kindes bezeichnet wird.
Häufig wird eine Spermaspende (privat oder Klinik) genutzt, um schwanger zu werden. Der Spender ist als Spender zu sehen und nicht als Vater eines Kindes. Wenn eine Mehrelternschaft geplant ist, dann ist der "Spender" nicht ausschließlich Spender, sondern auch sozialer und/oder rechtlicher Elternteil. Das haben die Beteiligten in der Regel vor der Schwangerschaft gemeinsam verbindlich besprochen und im besten Fall schriftlich festgehalten.
Soziale Elternschaft: Die soziale Elternschaft umfasst alle fürsorgenden Tätigkeiten wie die Pflege und die emotionale Begleitung eines Kindes. Teil dieser Bindungsentwicklung ist es auch, das Lernen eines Kindes zu begleiten und diesen Prozess kognitiv, emotional und monetär zu unterstützen. Die soziale Elternschaft ist ein sehr wesentlicher Teil in der Begleitung eines Menschen und spielt in allen Familien eine große Rolle. In Regenbogenfamilien ist sie besonders relevant, weil ein Elternteil häufig zu Beginn ausschließlich die soziale Elternschaft übernimmt, da bis zur Stiefkindadoption keine Möglichkeit besteht, dass beide Elternteile gleichermaßen rechtliche Eltern werden. Gesellschaftspolitisch erfährt die soziale Elternschaft bisher noch wenig Anerkennung und Wertschätzung. Das hängt auch mit der Bewertung von Fürsorgearbeit zusammen. In Regenbogenfamilien sind durchaus mehr als zwei Elternteile aktiv gestaltende Fürsorgende. Eine Mehrelternschaft ist in Deutschland rechtlich nicht zu gestalten.
Rechtliche Elternschaft: Eine rechtliche Elternschaft kann von einer oder maximal zwei Personen erfüllt werden. Mehr als zwei rechtliche Elternteile kann ein Kind/Jugendlicher in Deutschland nicht haben. Rechtliche Mutter eines Kindes ist die Person, die das Kind geboren hat. Rechtlicher Vater eines Kindes ist die Person, die gerichtlich festgestellt wurde, die Vaterschaft anerkennt oder eine Person mit männlichem Personenstand, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (Vaterschaftsvermutung des Ehemannes). Aus dieser rechtlichen Situation ergibt sich die Herausforderung, dass die Mutter des Kindes, die das Kind nicht geboren hat, zunächst kein rechtlicher Elternteil des Kindes ist. Das liegt an der Regelung, die durch das sogenannte Abstammungsrecht definiert wird. An dieser Stelle wird bisher das Verfahren der Stiefkindadoption eingesetzt, damit die Kinder anschließend zwei rechtliche Elternteile haben.

Wer sind "die" Regenbogenfamilien?

Regenbogenfamilien sind zu einem großen Teil Familien zweier Mütter. In der repräsentativen Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums (2009) sind es 93% lesbische Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft. Darüber hinaus gibt es sehr unterschiedliche Schätzungen und Berechnungsgrundlagen. Die Angaben und Hochrechnungen reichen laut Mikrozensus von 5.700 bis zu 680.000 Kindern (Krüger-Lebus, 1999) in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in Deutschland. Bisher gibt es wenig Forschung in Deutschland im Fachbereich der sexuellen Identität und Familie. Es zeigt sich, dass es zunehmend auch mehr schwule Väter, transidente und diverse Eltern gibt, die im Bewusstsein ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität Familie gründen. Die Forschungsergebnisse der Studie aus dem Jahr 2009 würden sich aktuell nicht mehr mit diesem Ergebnis erheben lassen und es ist dringend ein aktuelles Forschungsvorhaben anzustreben.
Lange und tiefgehend wurde das Thema Familiengründung eng mit Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit verknüpft. Familienkonzepte außerhalb dieser Norm waren kaum denkbar. Mit zunehmender Emanzipationsbewegung und beginnender rechtlicher Gleichstellung begannen auch LSBTIQ-Personen, den Weg der Familiengründung zu beschreiten. Der sogenannte Gayby-Boom lässt sich auf Anfang der 2000er Jahre und vor allem mit Einführung der Stiefkindadoption in der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2005 datieren. Für Lesben und noch weniger für schwule und transidente, intergeschlechtliche Personen ist das Thema Familiengründung selbstverständlich. Viele haben einen langen Weg hinter sich, um sich von verinnerlichten tradierten Familienbildern zu lösen und sich selbst den Wunsch nach einem Leben mit Kindern zuzugestehen. Die Familienform muss vor allem von den Fürsorgenden als "der richtige Weg" empfunden werden. Erfahrungsgemäß machen sich queere Paare und mehr noch lesbische, trans* und schwule Singles im Vorfeld sehr viele Gedanken über die Art der Familiengründung und bedenken dabei zentral die Perspektive der Kinder. Die Anzahl der Familien, in denen das gemeinsame Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft bzw. seit 1.10.2017 in die gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren oder aufgenommen wird, nimmt zu. Mehr als die Hälfte der jüngeren schwulen Männer und zwei Drittel der jüngeren lesbischen Frauen unter 25 Jahren wünschen sich Kinder (Haag, 2015). Wird das Kind in die gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren bzw. aufgenommen, können wir von einer starken normativen Orientierung an der "normativen Kleinfamilie" sprechen.

Wie wird man eine Familie?

Will ein lesbisches Paar Eltern eines leiblichen Kindes werden, ist irgendeine Form der Spermaspende nötig. Häufig wählen lesbische Paare die donogene Insemination - die Befruchtung mittels gespendeter Samenzellen. Da die Behandlung lesbischer Paare in Deutschland in den meisten Fertilitätskliniken lange nicht oder nur eingeschränkt möglich war, bestand ein sehr ausgeprägter Reproduktionstourismus in die Niederlande und nach Dänemark (Frohn, Herbertz-Floßdorf 2011). Wird eine Spende einer Samenbank genutzt, ist für die Stiefkindadoption ein Nachweis der Samenbank notwendig, weil der Spender bereits der Samenbank gegenüber erklärt hat, dass er keinerlei Vaterrechte und -pflichten eingehen möchte. Seit 2018 werden Spender und Empfängerin in das Samenspenderregister eingetragen, damit wurde erstmals in Deutschland anerkannt, dass ein Spermaspender nicht zwingend ein Vater sein muss. In vielen europäischen Nachbarländern besteht diese Regelung teilweise schon seit über 30 Jahren.
Ein wichtiger Aspekt der Samenbank gegenüber der privaten Samenspende ist, dass nahezu keine Infektionsrisiken für die austragende Person und das Kind entstehen. Die private Samenspende ist oft die kostengünstigste Variante, und der Ort (z.B. Hotel, Zuhause) für die Spende kann selbst bestimmt werden. Zudem lebt frisches Sperma länger als gefrorenes. Bei der Wahl eines privaten Spenders bleibt eine Rechtsunsicherheit bis zur erfolgten Stiefkindadoption. Private Spender können sich bisher nicht über das Samenspenderregister erfassen lassen. Es gibt Vorverträge, die allerdings keine vollkommene Rechtssicherheit bieten. Wenn der Spender nicht nur Spender ist, sondern auch als aktives Elternteil zur Familie gehört, dann sprechen wir von einer Mehrelternschaft. Familien, die von mehr als zwei queeren Personen gemeinsam gegründet werden, nennen sich auch "Queerfamily", teils wird der Begriff synonym zu "Regenbogenfamilie" verwendet.
Nach der Geburt gilt, anders als in der heterosexuellen Ehe, in der Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe keine "Elternschaftsvermutung", so dass das Kind von der nicht austragenden Mutter (auch teils als Co-Mutter oder Mit-Mutter bezeichnet) als Stiefkind adoptiert werden muss. Dies ist auch nach der sogenannten Öffnung der Ehe (10/2017) der aktuelle Status. Die Stiefkindadoption ist für die Familien gleichgeschlechtlicher Eltern der einzige Weg, dem Kind auch rechtlich zwei Elternteile zu ermöglichen. Die Zeit vor und während der Stiefkindadoption ist für die Familie eine hohe Belastung. Die Familienfindungs- und -bindungsphase nach der Geburt wird durch umfangreiche Anträge, Befragungen und Hausbesuche des Jugendamtes oder vergleichbarer Dienste gestört. Hier besteht ein erheblicher Unterschied zu Familien heterosexueller Eltern, die über den Weg der donogenen Insemination Eltern geworden sind. Diese Familien müssen den Prozess der Stiefkindadoption nicht durchlaufen, weil der andere Elternteil das Kind entweder anerkennen kann, wenn das Paar nicht verheiratet ist, oder weil die Vaterschaftsvermutung in der Ehe greift (Herbertz-Floßdorf 2010). Diese Ungleichbehandlung gilt es dringend aufzulösen. Es ist im Sinne des Kindeswohl, wenn das Kind von Geburt an mindestens zwei sozial verantwortliche und rechtmäßige Elternteile hat.

Herausforderungen in der Betreuung

Die begleitende Hebamme unterstützt in dieser Phase, indem sie die Familie so annimmt und akzeptiert, wie sie besteht, und die Mutter, die das Kind nicht geboren hat, aktiv in die Prozesse einbindet. Sie sollte keinesfalls eine Leerstelle in die Familie projizieren, durch die Annahme, dass ein gegengeschlechtliches Elternteil fehlt. Ein wesentlicher Punkt ist, dass die soziale Elternschaft die für die kindliche Entwicklung und Familienidentität die entscheidende Elternschaft ist. Auch deshalb definieren LSBTIQ-Eltern ihre Kinder als Geschwister, obwohl sie möglicherweise genetisch unterschiedlich sind. Die Familienidentität wird stark über das soziale Leben im Alltag und die Fürsorge füreinander und weniger über die Genetik oder die Rechtslage definiert.
Regenbogenfamilien empfinden meistens einen großen Druck, als Eltern besonders gut "funktionieren" zu müssen und sind sehr bestrebt, alles "richtig" zu machen. Die begleitende Hebamme kann hier durch die Annahme der Familie als vollständige Familie sehr zur Sicherheit und Entlastung der Familie beitragen. Für die Mutter, die das Kind nicht austrägt und gebiert, ist die ihre Rolle oft neu zu definieren. Diese Rolle kann in der Regel niemand von den eigenen Eltern lernen, denn weder eine Fremdadoption noch die Aufnahme eines Pflegekindes bilden diese Form des Mutter-Werdens ab. Die andere Mutter ist auch kein Vater, sondern eine Mutter und/oder ein diverser Elternteil. Während des Einfindens und der Identifikationsphase kommt erschwerend hinzu, dass die Familie durch den Prozess der Stiefkindadoption belastet ist und das Umfeld häufig auch keine Sicherheit im Umgang mit der Rolle bietet. Ist eine Familie mit zwei Müttern unterwegs, werden beide selten vom Umfeld als das gelesen, was sie sind, sondern eher als Schwestern, beste Freundinnen, als Mutter und Tochter - aber nicht als Paar, das gerade ein Kind bekommen hat und nun eine junge Familie ist. Hier kann die Hebamme die Mutter in ihrer Rolle bestärken.

Vorurteile in der Gesellschaft

Regenbogenfamilien sind bisher noch kein selbstverständlicher und auch kein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Eine Familie gilt im heterozentrierten Umfeld als eine Konstellation von Vater-Mutter-Kind. Bisher werden Regenbogenfamilien selten als Familienform gedacht und benannt (Jespersen 2014). Häufig sind sie gezwungen, sich zu erklären. Das ist durchaus eine Belastung im Alltag. Auch Bedenken der Umwelt sind hier zu nennen. So wird immer wieder eingewandt, dass die Kinder von lesbischen Frauen bzw. schwulen Männern selbst lesbisch oder schwul werden. Dazu ist festzuhalten, dass Kinder aus Regenbogenfamilien nicht häufiger eine homo- oder bisexuelle Identität als der Durchschnitt der Kinder heterosexueller Eltern entwickeln, also zu 5-10%. Die Frage wäre allerdings, warum es negativ gewertet wird, wenn die Anzahl der lesbisch bzw. schwul Lebenden zunehmen würde.
Eine weitere Sorge lautet, dass Söhne, die ohne Vater, oder Töchter, die ohne Mutter aufwachsen, keine rollenkonforme Geschlechtsidentität entwickeln. Diese Sorge spielt auch in Vermittlungsprozessen von Adoptiv- und Pflegekindern eine Rolle. Doch insgesamt entwickeln auch Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern eine rollenkonforme Geschlechtsidentität. Darüber hinaus erleben Kinder in Regenbogenfamilien, dass haushalts- und kindbezogene Aufgaben von beiden Elternteilen egalitär erledigt werden. Aus der Studie des Bamberger Familieninstitutes (Rupp et al. 2009) geht sogar hervor, dass die Töchter lesbischer Mütter und schwuler Väter eine höhere Empathie und die Söhne weniger aggressives und dominantes Verhalten im sozialen Miteinander zeigen.
Schließlich haben jene Bedenken einen großen Einfluss, die sich auf die Folgen der Diskriminierung beziehen. Es wird befürchtet, dass Kinder aus Regenbogenfamilien diskriminiert werden und psychischen Schaden davontragen. Die Studienlage in Deutschland zeigt, dass Kinder aus Regenbogenfamilien verbale Ausgrenzungen von Gleichaltrigen erleben. Etwa jedes zweite Kind erlebt dies zumeist in der Institution Schule durch Peers (Rupp 2009). Doch dies wird offenbar von den Eltern sehr gut begleitet; die Kinder erfahren zu Hause viel Unterstützung. Gleichgeschlechtliche Eltern sind Expert*innen, wenn es um den Umgang mit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität geht, sie können ihren Kindern in zur Seite stehen und sie unterstützend beraten. Die soziale Diskriminierung führt in der Folge nicht zu langfristigen negativen psychischen Auswirkungen. Aus der Bamberger Studie geht zudem hervor, dass die Kinder eine hohe Resilienz und eine geringe Vulnerabilität zeigen (Rupp 2009).
Festzuhalten ist: Den Kindern in Regenbogenfamilien geht es sehr gut! Ob die Begleitung von Kindern ausreichend gut ist, hängt weder mit der sexuellen noch mit der geschlechtlichen Identität der Eltern zusammen, sondern damit, ob die Fürsorgenden über ausreichende Ressourcen verfügen, Kinder liebevoll und zugewandt in ihrer Entwicklung zu begleiten.

Regenbogenfamilien sind vielfältig

Mögliche Strukturierung der Regenbogenfamilien:
  • Lesbische, schwule und trans* Eltern mit Kindern aus heterosexueller Lebensphase bzw. Lebensphase vor dem Coming-out
  • Zwei-Mütter- oder Zwei-Väter-Familien mit leiblichen und/oder Pflege-/Adoptivkindern, die in die gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren bzw. aufgenommen werden
  • Ein-Eltern-Familien (ein Elternteil mit lesbischer, schwuler, bi, trans*- oder intergeschlechtlicher Identität)
  • Familien mit Mehrelternschaft, also drei/vier oder mehr lesbische, trans*, diverse, schwule, queere Elternteile, die gemeinsam eine Familie gründen und sich als Eltern des Kindes verstehen
  • Familien mit transidenten Elternteilen
  • Familien mit intergeschlechtlichen/diversen Elternteilen

FAZIT

Zu Beginn der Betreuung sollte die Selbstbezeichnung und das Selbstverständnis der Familie erfragt und respektiert werden.
In einer Regenbogenfamilie sind drei Säulen der Elternschaft zu betrachten, die in der Regel von mehr als zwei Personen erfüllt werden: genetische und/oder biologische Elternschaft, rechtliche Elternschaft und soziale Elternschaft.
In Regenbogenfamilien sind durchaus mehr als zwei Elternteile aktiv gestaltende Fürsorgende. Eine Mehrelternschaft ist in Deutschland rechtlich nicht zu gestalten.
Die begleitende Hebamme kann durch die Annahme der Familie als vollständige Familie zur ihrer Sicherheit und Entlastung beitragen.
Metadaten
Titel
Regenbogenfamilien begleiten und stärken
verfasst von
Michaela Herbertz-Floßdorf
Publikationsdatum
01.11.2021
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
Diversity
Eltern + Kind
Erschienen in
Hebammen Wissen / Ausgabe 4/2021
Print ISSN: 2730-7247
Elektronische ISSN: 2730-7255
DOI
https://doi.org/10.1007/s43877-021-0141-3

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