Befindet sich ein Patient in Vollnarkose, ist er nicht imstande, den behandelnden Personen über sein sonst im Normalzustand vorhandenes Schmerzempfinden (rechtzeitig) mitzuteilen, dass seine Lagerungsposition nicht optimal ist und einer Veränderung bedarf. So geschieht es immer wieder, dass ein sich entwickelnder Lagerungsschaden nicht erkannt wird oder eventuell während des Eingriffs auch gar nicht erkannt werden kann. Im Folgenden soll auf die rechtlichen Aspekte der Lagerungsschäden eingegangen werden.