Spezifische rechtliche Regelungen zur Durchführung von Portpunktionen durch Pflegekräfte gibt es nicht. Die allgemeine Rechtslage zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten an die Pflege ist gegenwärtig unklar und nicht abschließend geregelt. Eine einheitliche Umsetzung der Übertragung von bestimmten ärztlichen Tätigkeiten soll derzeit durch die Heilkundeübertragungsrichtlinie (HÜR) im Rahmen von Modellvorhaben erprobt werden.