Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht gebilligt. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wies das höchste deutsche Gericht die Klagen von mehreren Pflegenden und Einrichtungen ab.
Mit ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter:innen eine Abwägung getroffen.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben abschließend über die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal entschieden (Az. 1 BvR 2649/21). Bereits im Februar konnten sie in einer Eilentscheidung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht finden.
Impfung ist zumutbar
Wie in der Eilentscheidung sehen die Richter:innen in der Impfpflicht einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Wer sich gegen die Impfung entscheidet, muss mit Bußgeldern und Betretungsverboten rechnen oder den Beruf aufgeben. Dennoch ist dieser Eingriff aus Sicht des Senats gerechtfertigt, weil der Gesetzgeber damit ein höheres Ziel verfolgt: alte und vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus und einer schweren, womöglich tödlichen Erkrankung zu schützen.
Unzumutbare Gesundheitsrisiken für Pflegekräfte durch die Impfpflicht sieht das Gericht nicht. Schwerwiegende Nebenwirkungen seien sehr selten und würden fortlaufend evaluiert.
Besondere Schutzbedürftigkeit
Maßgeblich für die Abwägung war die besondere Schutzbedürftigkeit der vulnerablen Gruppen, die weniger gut auf eine Impfung ansprechen. Sie könnten sich vielfach nicht selbst durch eine Impfung wirksam schützen und auch den Kontakt zu den Pflegekräften nicht vermeiden, weil sie auf deren Unterstützung angewiesen sind.
Aus Sicht des Gerichts war der Gesetzgeber im Dezember 2021 aufgrund des Pandemiegeschehens zum Handeln gezwungen, um seiner Schutzpflicht gegenüber vulnerablen Menschen nachzukommen.
Die Ausbreitung der Omikron-Variante ändert an der Einschätzung des Gerichts zur Impfpflicht nichts. Gestützt auf Expertenmeinungen gehen die Richter:innen davon aus, dass die Impfung weiterhin wirksam und eine Corona-Infektion für Risikogruppen nach wie vor gefährlich ist. (ne)