Zum Inhalt

Pflegekammer RLP: Gericht kippt Beitragserhebung 2025

  • 07.04.2026
  • Recht
  • Nachrichten

Die Beitragserhebung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Welche Folgen die Entscheidung für die Kammer hat, ist noch nicht abzusehen.

Mit Urteil vom 31.03.2026 hat das Koblenzer Gericht den Klagen mehrerer Kammermitglieder gegen ihre Beitragsbescheide stattgegeben und diese für rechtswidrig erklärt.

Ausschlaggebend für die Richter war, dass die Kammer in ihrer Kalkulation „atypische“ Mitglieder völlig unberücksichtigt gelassen hat. Dazu zählen Pflegefachkräfte, die nicht im „originär“ pflegerischen Bereich tätig sind, weil sie beispielsweise in Arztpraxen oder in der Verwaltung arbeiten. Die Beitragsfestsetzung beruht daher auf einer unzureichenden Ermittlung aller Pflichtmitglieder. Damit verstoße sie gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. 

Zudem betonte das Gericht, dass Beitragserhöhungen nachvollziehbar begründet sein müssen. Rücklagen dürfen nur in dem Umfang gebildet werden, wie sie für die gesetzlichen Aufgaben der Kammer erforderlich sind. Die Beitragskalkulation der Kammer geht aus Sicht der Richter von einer fehlerhaften Feststellung des Mittelbedarfs aus. (ne)

(AZ 5 K 374/25.KO, 5 K 472/25.KO, 5 K 513/25.KO, 5 K 686/25.KO)
 

Bildnachweise
Paragrafenzeichen/© Steffen Kögler / stock.adobe.com