Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ruft Mitglieder noch bis zum Jahresende dazu auf, die erste Berufsordnung für Pflegefachpersonen im Bundesland mitzugestalten.
Bei der partizipativen Entwicklung einer Berufsordnung haben Mitglieder der Pflegekammer NRW noch bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit sich zu beteiligen. So lange sind der aktuelle Entwurf der Berufsordnung sowie das Prüfdokument zur Verhältnismäßigkeitsprüfung noch für Anregungen zugänglich. Kommentare zum Entwurf der Berufsordnung sind zu richten an: pbe@pflegekammer-nrw.de
Mitgliederbeteiligung von Anfang an
Schon während des mehrmonatigen Entwicklungsprozesses der Berufsordnung hat die Kammer die Praktiker*innen vor Ort einbezogen. In sieben Regionalkonferenzen konnten sich Kammermitglieder zwischen Januar und April 2024 an der Gestaltung der Berufsordnung beteiligen. Die Anregungen aus der Praxis sind in den vorliegenden Entwurf der Berufseinordnung eingeflossen.
Das Erstellen einer Berufsordnung ist primäre Aufgabe einer Kammer. Mit der Berufsordnung werden erstmals in NRW Rechte, Pflichten, Aufgaben, aber auch Verantwortungen für die Pflegefachpersonen festgelegt, so die Kammer. Sie biete Pflegefachpersonen eine Orientierung für den Berufsalltag und zum Verhalten gegenüber Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen sowie gegenüber Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen. (ne)