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13.12.2022 | Recht | Nachrichten

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Gericht hebt Tätigkeitsverbot für Pfleger auf

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Trotz fehlender Coronaimpfung darf ein ungeimpfter Krankenpfleger weiter arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden. Dem Eilantrag des Pflegers gegen ein Tätigkeitsverbot wurde stattgegeben.   

Das vom Gesundheitsamt des Saar-Pfalz-Kreises Ende November verhängte Betretungs- und Tätigkeitsverbot hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Das entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes am Montag in einem Eilverfahren (Az.: 6 L 1548/22)

Zum Zeitpunkt der Anordnung des Betretungs- und Tätigkeitsverbotes sei bereits bekannt gewesen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufe. Der verbleibende Nutzen des Verbots rechtfertigt aus Sicht des Gerichts daher nicht mehr den empfindlichen Eingriff in die Berufsfreiheit des Pflegers. Dies gelte insbesondere, weil dessen Tätigkeit in der Einrichtung über Monate hinweg trotz fehlendem Impfnachweis nicht unterbunden worden sei.

Zudem habe das Gesundheitsamt den Aspekt der Versorgungssicherheit der zu pflegenden Personen nicht hinreichend in den Blick genommen. Vor dem Hintergrund des Pflegenotstands und des Fachkräftemangels sei davon auszugehen, dass aktuell der Ausfall jeder einzelnen Pflegekraft im Zweifel Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben könne. (ne)

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