Skip to main content

16.02.2023 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

Tarifvertrag an Uniklinik Dresden

Wer genau entlastet werden soll, ist umstritten

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Der Tarifvertrag für das nicht-ärztliche Personal am Uniklinikum Dresden birgt offenbar in der Auslegung Streitpotenzial zwischen den Tarifpartnern. Unklar ist, welche Bereiche von der neuen Regelung profitieren sollen.

Pflegefachpersonen am Universitätsklinikum Dresden © Universitätsklinikum DresdenPflegekräfte am Uniklinikum Dresden: Verdi und die Arbeitgeberseite sind sich offenbar noch uneins, ob sich die vereinbarten Entlastungen nur auf „belastete Bereiche“ beziehen. / © Universitätsklinikum Dresden

Nach der Einigung zwischen dem Universitätsklinikum Dresden und der Gewerkschaft Verdi auf einen neuen Tarifvertrag für das nicht-ärztliche Personal wird nun darüber verhandelt, für welche Mitarbeitergruppen die vereinbarten Entlastungen gelten sollen.

Der Sprecher des Landesbezirks Sachsen von Verdi, Jörg Förster, sagte auf Anfrage, dass sich die Gewerkschaft derzeit in Redaktionsverhandlungen mit dem Uniklinikum befinde. Dabei werde es darum gehen, „die in den Geltungsbereich des Vertrages fallenden Bereiche (...) zu spezifizieren.“

In der vergangenen Woche hatten das Krankenhaus und die Gewerkschaft darüber informiert, dass ein neuer Tarifvertrag vereinbart worden sei, der für die Mitarbeiter der Pflege erstmals Entlastungen vorsehe. Verdi hatte mitgeteilt, dass die von ihr, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelte Personalbemessung für die Krankenhauspflege am Uniklinikum Dresden künftig zu 100 Prozent eingehalten werden müsse.

Keine Pflegekräfte mehr nachts allein auf Station

Arbeiteten Beschäftigte dennoch in unterbesetzten Schichten, erhielten sie künftig einen tariflichen Ausgleich in Höhe von 15 Prozent, der vorrangig in Freizeit abgegolten werden solle. Das gelte auch für anderweitig belastende Situationen, wie dem Einspringen außerhalb des Dienstplans oder einem hohen Anteil von Leiharbeitern im Bereich. Zudem werden laut Verdi Pflegekräfte nachts nicht mehr allein auf der Station eingesetzt.

Die Leiterin des Zentralbereichs Kommunikation des Universitätsklinikums, Claudia Dietz, teilte auf Anfrage mit, dass die vereinbarten Entlastungen keinesfalls für die gesamte Pflege gälten, sondern nur für belastete Bereiche. Sie sprach dabei von „sehr klar definierten Zielgruppen“ – weitere Angaben machte sie trotz Nachfrage nicht.

Verdi-Sprecher Förster führte hingegen aus, es bestehe Einigkeit darin, dass es neben einigen intensivmedizinischen Bereichen, der Notaufnahme und dem operativen Dienst auch um periphere Bereiche gehen werde. „Unsere Tarifkommission wird hierzu zeitnah beraten und dann mit der Arbeitgeberseite erneut verhandeln.“ „Aktuell gibt es hierfür keine Terminvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern.“

„Kein Entlastungstarifvertrag vereinbart“

Laut dem Universitätsklinikum sieht der neue Tarifvertrag außerdem vor, dass alle Vollzeitbeschäftigten im nicht-ärztlichen Dienst eine Inflationsausgleichsprämie von 2.000 Euro netto erhalten sollen. Für Beschäftigte in Teilzeit gelte dies anteilig. Außerdem sei eine Steigerung der Tabellenentgelte zum 1. Oktober 2023 um fünf Prozent vereinbart worden.

Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags ende am 31. Dezember 2023. Die beiden Sprecher legten außerdem Wert auf die Feststellung, dass kein Entlastungstarifvertrag vereinbart worden sei, sondern ein Tarifvertrag mit Regelungen zur Entlastung. (sve)

print
DRUCKEN