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13.01.2022 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

Verdi kritisiert Ausweitung von Höchstarbeitszeiten

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Die Gewerkschaft Verdi hat die von der niedersächsischen Landesregierung beschlossene Ausweitung der Höchstarbeitszeiten in der Pflege als „völlig falsches Signal“ kritisiert. Seit Mittwoch ist dort befristet eine 60 Stundenwoche möglich.

Am Dienstag hatte die Landesregierung wegen erwarteter Personalausfälle durch Omikron eine Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz auf den Weg gebracht und die Arbeitsschutzbestimmungen in Teilen gelockert.

Aushöhlung des Arbeitsschutzes

Damit ist es in „relevanten Bereichen“ wie z.B. in der Pflege möglich, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden auf 60 Stunden hochzusetzen. Diese Ausnahmeerlaubnis ist bis zum 10. April befristet.

„Die Ausweitung der Höchstarbeitszeiten und damit die Aushöhlung des Arbeitsschutzes ist das völlig falsche Signal an die Pflege“, erklärte David Matrai, Fachbereichsleiter Gesundheit und soziale Dienste bei Verdi am Mittwoch. Gerade in der aktuellen Situation bedürfe es einer Entlastung der Pflegekräfte und keiner zusätzlichen Belastungen. 

Matrai verwies auf den sich seit Jahren zuspitzenden Fachkräftemangel in der Pflege und warf Politik und Arbeitgebern gleichermaßen vor, zu wenig dagegen zu unternehmen. Dringend notwendig seien die Einführung bedarfsgerechter Personalvorgaben, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. "Nun stattdessen erneut die Pflegekräfte zu belasten, ist falsch und kurzsichtig“, so der Fachbereichsleiter. 

Arbeitsschutz ist auch eine Frage der Patientensicherheit

Der Vorsitzende des DBfK Nordwest, Martin Dichter, sieht den gesetzlichen Arbeitsschutz in der Pflege bereits seit langem herabgesetzt. Mehrarbeit und Überstunden seien an der Tagesordnung, ebenso wie verkürzte Ruhezeiten.  

„Aus unserer Sicht führt die permanente Untergrabung von Arbeitsschutzmaßnahmen in einen Teufelskreis“ erklärte Dichter und bekräftigte ebenfalls die Forderung nach einer bedarfsorientierten gesetzlichen Personalbemessung und dem zwingenden Vorhalten des ermittelten Pflegepersonals. „Hierbei geht es nicht nur um den Gesundheitsschutz von Pflegefachpersonen, sondern vor allem um die Sicherheit von Patient:innen, die durch zu wenig und überarbeitetes Personal zu Schaden kommen können.“ (ne)

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