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18.06.2019 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

DKG fordert Korrekturen bei Pflegepersonalvorgaben

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Die Pflegepersonalanforderungen in der neonatologischen Intensivpflege werden oft gerissen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hadert mit den Pflegepersonalvorgaben für neonatologische Intensivstationen und fordert, diese anzupassen.

Einen entsprechenden Antrag habe sie deshalb für die Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) am 20. Juni eingebracht, heißt es in einer Mitteilung.

Die Scharfstellung der Pflegepersonalanforderungen auf den neonatologischen Intensivstationen zum 1. Januar 2020 könne nicht verantwortet werden.

Übergangsregelung läuft aus

„Wenn von 211 Perinatalzentren 191 die Anforderungen nicht erfüllen können, müssen die Anforderungen der Realität und Machbarkeit angepasst werden“, sagt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Viele Zentren könnten die Vorgaben nicht erfüllen, weil es an qualifiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt fehle, die Zahl der Patienten nicht kalkulierbar sei und es unvorhersehbare Personalausfälle gebe. Auf diese Faktoren hätten die Kliniken praktisch keinen Einfluss, so Baum.

Der GBA hatte Ende 2016 eine Übergangsregelung für die Personalanforderungen in der neonatologischen Intensivpflege beschlossen, die zum Jahresende ausläuft.

Ab dem 1. Januar 2020 muss nun zwingend auf neonatologischen Intensivstationen jederzeit mindestens eine Kinderkrankenpflegekraft je Frühgeborenem mit einem Geburtsgewicht von 1500 Gramm verfügbar sein.

Für die Intensivüberwachung gilt ein Schlüssel von 1:2. 40 beziehungsweise 30 Prozent der Mitarbeiter im Pflegedienst müssen zudem eine Fachweiterbildung in pädiatrischer Intensivpflege abgeschlossen haben.

DKG will mehr Flexibilität

Die DKG fordert nun mehr Flexibilität bei der Erfüllung dieser Mindestanforderungen. Die Kliniken bräuchten darüber hinaus mehr Möglichkeiten, die erforderlichen Personalvorgaben außer mit Kinderintensivpflegefachkräften auch mit langjährig erfahrenen Pflegekräften aus der Neonatologie sicherzustellen.

Hier müssten die Übergangszeiträume für die Anerkennung der Pflegekräfte erweitert werden, fordert die DKG.

Die Krankenhausgesellschaft appelliert an die Kostenträger im Gemeinsamen Bundesausschuss, den geforderten Korrekturen zuzustimmen. Sollte dies nicht geschehen, müsse der Gesetzgeber eingreifen. (chb)

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