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25.09.2020 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

Abschlussbericht: Wie viel und welches Personal braucht gute Pflege?

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Deutlich mehr Assistenzkräfte und eine neue Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung – das sind zwei Empfehlungen von Wissenschaftlern der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang. Sie haben mehrere Jahre zum Personalbedarf in der Pflege geforscht. Jetzt liegt der Abschlussbericht vor.

Neuer Inhalt © Robert KneschkeDeutlich mehr Assistenzkräfte einsetzen, lautet eine Empfehlung der Wissenschaftler. © Robert Kneschke

„Obwohl ausreichendes und qualifiziertes Personal in Pflegeeinrichtungen eines der wichtigsten Strukturmerkmale ist, um gute Pflegequalität zu erzielen, gab es bisher in Deutschland kein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren“, betont Prof. Rothgang vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik. Die bestehende Personalausstattung sei vielmehr historisch gewachsen und regional sehr unterschiedlich, ohne dass die zugrundeliegenden Personalschlüssel inhaltlich gerechtfertigt sind.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vom 21.12.2015 wurde daher ein Entwicklungs- und Erprobungsauftrag für ein einheitliches Personalbemessungsverfahren in das SGB XI aufgenommen. „Die Ergebnisse zeigen – im Verhältnis zur heutigen Personalausstattung der Pflegeheime – durchgehend Pflegepersonalmehrbedarfe“, so Rothgang. Diese seien abhängig vom Bewohnermix und der Ausgangspersonalausstattung. Nach Qualifikationsniveaus differenziert entstehen sehr unterschiedliche Effekte: Bezogen auf die derzeitige bundesdurchschnittliche Personalausstattung gemäß den landesspezifischen Pflegepersonalschlüsseln liegt der Pflegepersonalmehrbedarf bei 69% für die Assistenzkräfte und bei 3,5% für die Fachkräfte.

Bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen zusätzlich

„Eine vollständige Umsetzung wird in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege zu Mehrpersonal von zusätzlich gut einem Drittel der heutigen Belegschaft führen. Das sind bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen. Dabei werden hierzu weit überwiegend Pflegeassistenzkräfte mit einer Ausbildung im Umfang von ein oder zwei Jahren nach Landesrecht einzusetzen sein“, sagt Rothgang.
„Das Personalbemessungsinstrument ist jetzt bereit für eine gestufte Einführung die schon seit längerer Zeit in der Vorbereitung ist“, so der Studienleiter weiter. So haben sich in der „Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP) die beteiligten Akteure bereits 2019 verpflichtet, das Personalbemessungsverfahren nach Abschluss des Projektes in geeigneten Schritten gemeinsam zügig anzugehen.

Erster Schritt der Einführung wird bereits beraten

Für die Pflegeheime ist ein erster Einführungsschritt bereits im Entwurf eines Versorgungsverbesserungsgesetzes enthalten, das derzeit beraten wird. „Der Gesetzentwurf beinhaltet die Bereitstellung von zusätzlichen bis zu 20.000 Pflegeassistenzkraftstellen ab dem Jahr 2021.“ Damit beginnt die Bundesregierung Rothgang zufolge eine Empfehlung des Forscherteams umzusetzen. Danach soll ein stufenweiser Personalaufbau verbindlich eingerichtet und gleichzeitig in einem Modellprojekt die Qualitätswirksamkeit von Mehrpersonal erforscht werden. (ub)

Zum Projektbericht: 
https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2020/09/Abschlussbericht_PeBeM.pdf


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