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30.01.2020 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

Mehr Geld und Urlaubstage für Pflegeberufe

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Mit höheren Mindestlöhnen und mehr Urlaubstagen sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege besser werden. Das hat die Pflegekommission beschlossen. Für Kritik sorgt allerdings die Höhe des Mindestlohns für Pflegefachpersonen.

Nach einem Beschluss der Pflegekommission steigen die Mindestlöhne in der Pflege. Auch die unterschiedliche Bezahlung in Ost und West soll bald der Vergangenheit angehören. Darauf hat sich am Dienstag das achtköpfige Gremium verständigt, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vertreten sind.

Demnach soll der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte ab Juli 2020 bis zum 1. April 2022 schrittweise auf einheitliche 12,55 Euro pro Stunde in Ost wie West steigen. Regional unterschiedliche Pflegemindestlöhne soll es ab September 2021 nicht mehr geben.

Erstmals höhere Mindestlöhne für qualifizierte Pflegekräfte

Darüber hinaus legte die Pflegekommission erstmals einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und  für Pflegefachkräfte fest:

Qualifizierte Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung sollen ab 1. April 2021 einen Mindestlohn von 12,50 Euro im Westen bzw.  12,20 Euro im Osten erhalten. Zum  1. April 2022 sind es dann bundesweit einheitlich 13,20 Euro.Pflegefachkräfte sollen ab dem 1. September 2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 1. April 2022 steigt der Mindestlohn auf 15,40 Euro.

Mehr Urlaubstage für Pflegende

Weiter sollen die Beschäftigten in der Pflege über den gesetzlichen Anspruch hinaus mehr Urlaubstage erhalten: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage, für die Jahre 2021 und 2022 steigt der Anspruch auf jeweils sechs Tage.

Der Vorschlag der Pflegekommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflege. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will darauf aufbauend den neuen Pflegemindestlohn per Verordnung erlassen.

DBfK: Mindestlohn für Pflegefachpersonen nicht ausreichend

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßte in einer Stellungnahme den Anstieg der Pflegemindestlöhne für Hilfskräfte, die Lohnangleichung in Ost- und Westdeutschland sowie die Differenzierung von Mindestlöhnen nach Qualifikation. Von der Höhe des Mindestlohns für Pflegefachpersonen zeigt sich der Berufsverband allerdings deutlich enttäuscht.

„Ein Lohn von 15 Euro pro Stunde setzt auf keinen Fall die notwendigen Anreize, um den Pflegeberuf zu wählen und einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Wer gute Pflegefachpersonen rekrutieren und binden will, muss hier noch deutlich drauflegen“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.

Kritisch sieht der DBfK auch die geringe Lohndifferenz zwischen Pflegehilfskräften und Pflegefachpersonen. Die Lohndifferenz müsse dazu motivieren, die Fachausbildung zu absolvieren, und gleichzeitig die große Verantwortung professionell Pflegender in ihrem Beruf honorieren: „Ein Unterschied von 2,50 Euro reicht da keineswegs!“ (ne)


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