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08.04.2019 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

DBfK informiert über Gefährdungsanzeigen

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Die Gefährdungsanzeige ist ein probates Mittel, um in der Pflege auf Situationen hinzuweisen, die das Patientenwohl gefährden. Doch wie dabei vorgehen? Eine Broschüre des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) gibt jetzt praxisnahe Tipps.

Laut ICN-Ethikkodex gilt die professionelle Verantwortung der Pflegenden dem pflegebedürftigen Menschen. Zum Tragen kommt das insbesondere dann, wenn dessen Sicherheit in Gefahr gerät, so der DBfK. Mit der Broschüre „Achtung – Risiko! Gefährdungsanzeige, CIRS, Whistleblowing – ein Plädoyer für mehr Patientensicherheit“ will der Berufsverband Pflegekräfte informieren und ihnen konkrete Handlungshilfen zur Verfügung stellen. Kompakt und gründlich beleuchtet die Broschüre die wichtigsten Aspekte rund um die Gefährdungsanzeige sowie zum Umgang mit anonymen Berichts- und Fehlermeldesystemen. Ein Kapitel über das Whistleblowing zeigt auf, dass Hinweisgeber in Deutschland noch besser geschützt werden müssen als bisher. Gerade im Gesundheitswesen könnten dadurch Menschenleben gerettet und Pflegebedürftige vor bleibenden Schäden bewahrt werden, betont der DBfK.

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich über den DBfK-Shop (Berechnung der Versandkosten) oder als Download

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