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07.12.2020 | Rahmenbedingungen | Nachrichten

DBfK: Pflege wird „krankgespart“

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Der BARMER Pflegereport 2020 macht deutlich, welche gesundheitlichen Folgen die Belastungen der beruflich Pflegenden haben. Nach Einschätzung des DBfK ist die Pflege „krankgespart“ worden: 26.000 Stellen blieben auf diese Weise unbesetzt.

Christel Bienstein, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) findet deutliche Worte für die Daten und Erkenntnisse des BARMER Pflegereports 2020: „Das Pflegepersonal ist krankgespart worden und das wird im aktuellen Pflegereport noch einmal besonders deutlich“. Insbesondere der seit langem bekannte Personalmangel führt ihrer Meinung nach dazu, dass die Pflegenden früher in Rente gehen oder aufgrund von Krankheit ausfallen.

Durch die überdurchschnittlich starken körperlichen und psychischen Belastungen waren im Jahr 2017 rund 26.000 Stellen in den Pflegeberufen quasi unbesetzt, da die Mitarbeitenden erkrankt waren oder vorzeitig in Rente gegangen sind. „Wenn wir es schaffen würden, die Ausfallzeiten auf den Durchschnitt aller Berufe zu senken, würde das – zusammen mit einem Stellenaufbau – zum Abbau der Belastungen beitragen“, so Bienstein. Der aktuelle Pflegereport kommt zu dem Schluss, dass gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen vor allem über eine angemessene Personalausstattung erreicht werden könnten. Dafür sei die Umsetzung des bereits entwickelten Personalbemessungsverfahrens ein zentraler Schritt.

Personalbemessung und PPR 2.0 – jetzt!

„Aus unserer Sicht liegt mit dem Report ein weiteres Argument dafür auf dem Tisch, dass die Personalbemessung in der Langzeitpflege und die PPR 2.0 im Krankenhaus jetzt eingeführt werden“, fordert Bienstein. „Wir haben die Instrumente vorliegen, mit denen eine angemessene Personalausstattung ermittelt und umgesetzt werden kann.“ Wenn die Personalausstattung weiter  lediglich als Kostenfaktor betrachtet und hier gespart würde, bezahle die Gesellschaft dies mit der Gesundheit der beruflich Pflegenden.

Im Gegensatz zur Langzeitpflege steht der gesetzliche Auftrag zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens für die Akutpflege noch aus. Die PPR 2.0 wurde gemeinsam vom Deutschen Pflegerat, der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft und der Gewerkschaft ver.di erarbeitet und könnte laut DBfK sofort als Interimslösung umgesetzt werden. Parallel müsse dann der gesetzliche Auftrag zur Entwicklung eines neuen Personalbemessungsinstruments für die Akutpflege erfolgen. Der Vorschlag für die Langzeitpflege müsse in einem überschaubaren Zeitraum umgesetzt und gegebenenfalls angepasst werden. (sk)

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