Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2015; 22(3): 150-153
DOI: 10.1055/s-0035-1557105
Panorama
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Erwerb der Zusatzbezeichnung Flugmedizin – Regionale Unterschiede und aktuelle Entwicklungen

Jochen Hinkelbein
1   Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin (DGLRM), München
2   Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin, Universitätsklinikum Köln (AöR), Köln
,
Hans Pongratz
1   Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin (DGLRM), München
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Publication Date:
23 June 2015 (online)

Seit etlichen Jahren kann die Zusatzbezeichnung „Flugmedizin“ bei allen Ärztekammern in Deutschland erworben werden. Gerade um die spezifische flugmedizinische Qualifikation zu unterstreichen, ist eine entsprechende Zusatzbezeichnung immens wichtig. Im Rahmen der europäischen Regelungen, der Bestrebung einer Facharztbezeichnung, eines Postgaduiertenstudiums sowie der Einbringung in die Verordnung über Luftfahrtpersonal (§ 21 Abs. 2) nimmt der Zeitdruck zu.

Die zugrundeliegende Qualifikation und die Kriterien zum Erwerb der Zusatzbezeichnung unterscheiden sich allerdings in einigen Aspekten in Abhängigkeit der Ärztekammer, bei der die Zusatzbezeichnung beantragt wird.

Aktuell ist eine Überarbeitung der Musterweiterbildungsordnung durch die Bundesärztekammer in Arbeit, die mitunter auch zu Änderungen für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Flugmedizin“ führen wird.

Zukünftig sollten die Bedingungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Flugmedizin“ noch weiter vereinheitlicht werden.