NOTARZT 2015; 31(02): 75
DOI: 10.1055/s-0034-1387667
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Publication Date:
21 April 2015 (online)

Der MANV beschränkt sich inzwischen nicht mehr nur auf den Unfall auf der Autobahn, wie die Erfahrungen z. B. bei dem Unglück bei der Loveparade in Duisburg gezeigt haben. Der MANV gehört heute zu den erwartbaren Szenarien im Bereich des Rettungsdienstes. Nicht nur die Durchführenden des Rettungsdienstes, sondern auch die Notärzteschaft muss sich in Abkehr von den sonst üblichen Verfahren der medizinischen Versorgung auch für diesen Fall auf eine bestmögliche Versorgung der Betroffenen einstellen und vorbereiten. Um dies zu gewährleisten, sind Übungen und Simulationen geeignet.