Rehabilitation (Stuttg) 2010; 49(1): 55-59
DOI: 10.1055/s-0029-1239576
Bericht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Komplexe Persönliche Budgets für schwerstverletzte Menschen – Ein Projekt der gesetzlichen Unfallversicherung (ProBudget) [1]

Complex Personal Budgets for Persons with Severe Injury – Project ProBudget of the German Statutory Accident Insurance Fund, DGUVK. Palsherm1 , D. Habekost2 , C. Rexrodt3 , D. Czennia4
  • 1Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg
  • 2Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sankt Augustin
  • 3Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachbereich Sozialversicherung, Hennef
  • 4Sozialverband VdK Deutschland, Bonn
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Publication Date:
22 February 2010 (online)

Einleitung

Seit dem 1.1.2008 besteht gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger nach entsprechender Antragstellung ein Anspruch auf Ausführung von Teilhabeleistungen durch ein Persönliches Budget (§§ 17 Abs. 2, 159 Abs. 5 SGB IX) (weiterführende Literatur vgl. z. B. [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]). Sind mehrere Rehabilitationsträger zuständig, so spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Vergleichbar hierzu gibt es auf Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung das komplexe Persönliche Budget, welches in Anbetracht des Grundsatzes „alles aus einer Hand” mehrere Leistungsbereiche umfasst.

Entgegen erster Annahmen kam es trotz umfangreicher Information und Aufklärung der Betroffenen nur vereinzelt zu entsprechenden Anträgen (vgl. [9], S. 58 [9], S. 16). Die Begleitforschung zu trägerübergreifenden Persönlichen Budgets hat insbesondere gezeigt, dass Versicherte mitunter Bedenken gegen den Einsatz Persönlicher Budgets haben, weil sie neben dem eigenen administrativen Aufwand auch eine Zunahme eigener Verantwortung sehen ([10], S. 18).

Kein anderer Rehabilitationsträger verfügt über so enge und oft dauerhafte Kontakte zu seinen Versicherten wie die gesetzliche Unfallversicherung. Die genaue Kenntnis der Betroffenen, ihrer Verletzungen bzw. Erkrankungen und ihres häuslichen Umfeldes bietet eine ideale Rahmenbedingung für die Gestaltung des individuellen Persönlichen Budgets gemeinsam mit den Betroffenen. Die Unfallversicherungsträger haben in unterschiedlichem Umfang Erfahrungen mit der Erbringung Persönlicher Budgets oder ähnlicher Leistungen; dies auch, weil schon vor der Einführung des § 17 SGB IX Leistungen in Budgetform möglich waren (Teilförderung nach § 35 Abs. 3 SGB VII und die sog. Pflege im Arbeitgebermodell). Zudem erbringt die gesetzliche Unfallversicherung als Sozialversicherungsträgerin im Bereich der Rehabilitation schon jetzt in nicht unerheblichem Umfang Persönliche Budgets. Seit Beginn der Dokumentation der Gesamtzahl neuer Budget-Bewilligungen im Juli 2007 sind bis Dezember 2008 mehr als 900 Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Budgets genehmigt worden.

1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Programms zur Struktur- Verstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets

Literatur

  • 1 Bartz E. Das Persönliche Budget – Ein Handbuch für Leistungsberechtigte. Mulfingen; Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen – ForseA e. V 2006
  • 2 Benz M.. Das Persönliche Budget nach § 26 Abs. 1 S. 2 SGB VII. Die BG 2005;  ((6)) 321-328
  • 3 Brandenburg S. Die Umsetzung des SGB IX – erste Erfahrungen aus der Sicht eines Unfallversicherungsträgers.  Zeitschrift für Sozialreform – ZSR. 2004;  4–5 398-403
  • 4 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. .Handlungsempfehlungen „Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget” vom. April 2009. Frankfurt/Main: BAR 2009. verfügbar unter: http://www.bar-frankfurt.de
  • 5 Bundesministerium für Arbeit und Soziales. .Das trägerübergreifende Persönliche Budget für mehr gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Berlin:: BMAS; 2007
  • 6 Lachwitz K. Das Persönliche Budget – Chancen und Risiken aus Sicht der Behindertenhilfe.  Sozialrecht aktuell. 2007;  ((2)) 51-53
  • 7 Plagemann H. Persönliche Budget – Chancen und Risiken für mehr Teilhabe.. In: Wallerath M, Hrsg. Fiat iustitia – Recht als Aufgabe der Vernunft. Schriften zum Öffentlichen Recht, Bd. 1035. Berlin: Duncker & Humblot; 2006: 171-186
  • 8 Welti F. Persönliche Budgets für behinderte Menschen.  Pflege- und Krankenhausrecht – PKR 2006;  ((1)) 2-7
  • 9 Gellrich B, Lewerenz M. Ein Jahr Rechtsanspruch auf Persönliche Budgets – Ein Resümee aus Sicht der Rentenversicherung.  RVaktuell. 2009;  56 ((2)) 56-61
  • 10 Metzler H, Meyer T, Rauscher C, Schäfers M, Wansing G. Trägerübergreifendes Persönliches Budget: Wissenschaftliche Begleitforschung zur Umsetzung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.  Begleitung und Auswertung der Erprobung trägerübergreifender Budgets. Abschlussbericht. Tübingen, Dortmund, Ludwigsburg: 2007, verfügbar unter: http://www.bmas.de/coremedia/generator/23072/property=pdf/f366_forschungsbericht.pdf
  • 11 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. .Das Persönliche Budget, Handlungshilfe für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Stand: 30.7.2008 Sankt Augustin: DGUV; 2008

1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Programms zur Struktur- Verstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets

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