Betreuer — zumal gerichtlich eingesetzte — haben keinen leichten Stand. Häufig kommt es zu Streitfällen zwischen Betreuer und Betreutem (oder dessen Angehörigen) aber auch der betreuenden Einrichtung. Bevor aber die Betreuungsgerichte eingeschaltet werden, sollte beispielsweise das Pflegeunternehmen das Gespräch mit dem Betreuer suchen und eventuell auch schriftlich formulieren. Hilft das alles nichts, so ist das Betreuungsgericht einzuschalten — und zwar mit passgenauen Fakten.