01.03.2022 | Pflegestudiengänge | Pflege Pädagogik
Praxisbegleitung durch Hochschulen
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 4/2022
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Durch das 2020 verabschiedete Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde die Möglichkeit geschaffen, primärqualifizierende Pflegestudiengänge an Hochschulen anzubieten. Die praktisch ausbildenden Einrichtungen sind durch Kooperationsvereinbarungen mit den Hochschulen verbunden. Die Gesamtverantwortung der Ausbildung obliegt gemäß §38 Abs. 4 PflBG der Hochschule. Über Kooperationsverträge mit den Einrichtungen der Praxiseinsätze sollen die Vereinbarungen zur Durchführung der Praxisbegleitung und zur Zusammenarbeit mit Praxisanleitenden geregelt werden (§ 31 Abs. 2 PflAPrV). Aufgabe der Hochschule ist es, Konzepte für die Praxisbegleitung zu entwickeln.
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