01.12.2020 | Originalien
Präklinische Nutzung der Schockraumalarmierung nach Unfallhergang. Ergebnis einer Online-Umfrage
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 8/2020
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Die Versorgung eines traumatologischen Patienten bedarf eines erheblichen Aufwands an Personal und Ressourcen. Aktuell ist die Alarmierung eines Schockraums nach den sog. GoR-B-Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie möglich, man spricht vom Schockraum nach Unfallhergang. Dies wurde im Zuge der S3-Leitlinie zur Polytraumaversorgung implementiert. Diese Leitlinie hat in den letzten Jahren u. a. zu einer signifikanten Senkung der Mortalität bei Schwerverletzten beigetragen. Jedoch ist es parallel zu einer relevanten Mehrauslastung der Schockräume gekommen, was eine erhebliche finanzielle und personelle Belastung bedeutet. Die Frage nach einer möglichen Reduktion der Schockraumvorhaltung wird kontrovers diskutiert. Die durchgeführte Umfrage richtete sich an präklinisch tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Rettungsdienstmitarbeiter(innen) und diente der Untersuchung der präklinischen Anwendung der Schockraumanmeldung nach Unfallhergang. Dabei konnte gezeigt werden, dass die Alarmierung sehr heterogen genutzt wird. Ein Rückschluss auf die Verletzungsschwere des Patienten bzw. die zu aktivierenden Kräfte erscheint für das aufnehmende Traumazentrum kaum möglich. Die automatische Reduktion der Schockraumvorhaltung bei Anmeldung nach Unfallhergang – ohne weitergehende Informationen z. B. durch Arzt-Arzt-Gespräch – kann daher zurzeit aus unserer Sicht nicht empfohlen werden.
Anzeige