Die nach der Todesfeststellung verpflichtende Leichenschau und das Ausstellen der Todesbescheinigung gehören zu den eher ungeliebten ärztlichen Aufgaben. Gleichwohl hat der Gesetzgeber der Ärzteschaft hiermit eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe übertragen, die sorgfältig ausgeführt werden sollte. So entscheidet der leichenschauende Arzt, ob der Todesfall eine Privatangelegenheit bleibt oder zunächst ein Todesermittlungsverfahren Licht in die Todesumstände bringen soll. Das Leichenschausystem ist das einzige Instrument zur systematischen Aufdeckung von Tötungsdelikten. Voraussetzung für die Ausstellung der Todesbescheinigung ist eine sorgfältig durchgeführte äußere Leichenschau, die zumindest beim Attestieren einer natürlichen oder einer ungeklärten Todesart vollständig zu erfolgen hat. Darüber hinaus dienen die ärztlichen Angaben auf der Todesbescheinigung epidemiologischen und gesundheitspolitischen Zwecken und enthalten wichtige Informationen zum Infektionsschutz.