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Streit um Beteiligung der Pflege VPU fordert Stimmrecht für Pflege im G-BA

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Um eine vollwertige Beteiligung der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist ein Streit entbrannt. Der ehemalige Bundessozialrichter Ulrich Wenner sieht juristische und praktische Bedenken. Der VPU kontert. 

Seit langem fordert die Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen eine vollwertige Beteiligung im G-BA mit Stimmrecht. Derzeit plant die Regierungskoalition ein Antrags- und Mitberatungsrecht der Profession bei der Qualitätssicherung sowie bei Pflegethemen. Die Länder wollen zudem prüfen lassen, ob der Pflege auch ein Stimmrecht im Gremium eingeräumt werden kann.  

Gegen einen solchen Umbau des G-BA hat sich jetzt der Sozialrechtler Ulrich Wenner ausgesprochen. In einem Interview mit Bibliomed warnte er davor, die Besetzung des G-BA zu verändern: „Mir ist der Pflegebereich wichtig, aber ich würde dringend von diesem Schritt abraten“, sagte der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht. Bei Verschiebungen in der Besetzung des G-BA drohe „eine erneute jahrzehntelange Auseinandersetzung um die demokratische Legitimation des Gremiums“, so seine Befürchtung. 

Zudem müsse dann auch über die Legitimation in den Pflegeverbänden gesprochen werden. "Bänke" seien neu auszutarieren und bei jedem Streitpunkt im Plenum „stelle sich die Frage, ob ein Pflegeaspekt geregelt würde, über den dann die Pflegevertreterin oder der Pflegevertreter mit abstimmen müsste.“  

Wenner empfiehlt eine Verfahrensordnung, in der alle Interessenvertreter ihre Interessen einbringen können, „die Bänke aber so bleiben wie sie sind“. 

Pflege muss angemessen repräsentiert werden

Der Verband der Pflegedirektor*innen der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU)  kritisierte am Mittwoch die Aussagen des Juristen scharf. Dessen Bedenken entbehren aus Sicht des Managementverbands jeder Grundlage. Die Pflege müsse eine angemessene Repräsentation in den relevanten Entscheidungsgremien erhalten, hieß es. 

"Wir fordern ein vollumfängliches Stimmrecht für die Pflege im G-BA. Die Pflege stellt eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems dar, und ihre Perspektiven sowie Erfahrungen müssen in den Entscheidungsprozessen des G-BA gleichberechtigt berücksichtigt werden“, sagte der VPU-Vorstandsvorsitzende Torsten Rantzsch.

Im derzeit angestrebten Antrags- und Mitberatungsrecht für die Pflege sieht der VPU einen Schritt in die richtige Richtung. Dieser reiche aber nicht aus. Rantzsch betonte: „Ein Stimmrecht für die Pflege verbessert die Entscheidungsfindung im Sinne einer patientenorientierten und integrierten Gesundheitsversorgung und erhöht die Wertschätzung sowie Anerkennung des Berufstandes.“ (ne)

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Bildnachweise
Eingangsbereich des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin/© Svea Pietschmann / G-BA