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Vermittlungsausschuss unterbreitet Lösungsvorschlag BEEP: Ende der Hängepartie in Sicht

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Im Ringen um das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zeichnet sich eine Lösung ab. Der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss hat am Mittwoch einen Einigungsvorschlag verabschiedet.

© Bundesrat / Thomas TrutschelSitzung des Vermittlungsausschusses am 17. Dezember 2025
© Bundesrat | Thomas Trutschel

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) liegt seit knapp vier Wochen auf Eis. Der Bundesrat hatte am 21. November den Vermittlungsausschuss angerufen. Stein des Anstoßes war die geplante Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026. Diese ist Teil des an das Gesetz angedockte GKV-Sparpakets.

Nun zeichnet sich ein Ende der Hängepartie ab: Bei der konstituierenden Sitzung des Vermittlungsausschusses am Mittwochabend einigten sich die Vertreter von Bund und Ländern auf einen Lösungsvorschlag. Demnach soll es bei der Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel im kommenden Jahr bleiben. Das führt zu Kosteneinsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Zugleich wurde vereinbart, die finanziellen Auswirkungen auf die Krankenhäuser zeitlich zu begrenzen. Für 2027 soll bei der Festlegung des Landesbasisfallwertes ein um 1,14 Prozent erhöhter Wert aus 2026 zugrunde gelegt werden, um negative Folgen für die Krankenhäuser abzufedern. 

Bundestag und Bundesrat am Zug 

Bevor der Vorschlag des Vermittlungsausschusses wirksam werden kann, müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Das soll noch am 19. Dezember geschehen. Wird der Vorschlag angenommen, können die Neuregelungen für die pflegerische Versorgung zum 1. Januar in Kraft treten.  (ne)
 

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Sitzung des Vermittlungsausschusses am 17. Dezember 2025/© Bundesrat / Thomas Trutschel