Skip to main content

27.07.2018 | Politik | Nachrichten

Verfassungsgerichtsurteil

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung von Patienten in der Psychiatrie. Die Probleme vor Ort seien damit aber nicht gelöst.

Vielmehr fordert der Berufsverband die Einrichtungen auf, für den Umgang beispielsweise mit aggressiven Patienten, „tragfähige Regelungen“ zu treffen und diese konsequent umzusetzen. „Es darf nicht geschehen, dass das Pflegepersonal im Falle einer Eskalation mit dem Problem alleine gelassen wird“, erklärte DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel gestern in Berlin. Zu prüfen sei auch, welche anderen Möglichkeiten zur Verfügung stünden und genutzt werden könnten. Knüppel gab weiter zu bedenken, dass die Personaldecke in den Kliniken bei weitem nicht für eine Dauerüberwachung solcher Patienten ausreiche.

Auch Mitpatienten und Mitarbeiter hätten Anspruch auf den Schutz ihrer Grundrechte, beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Als betreuende Einrichtung und Arbeitgeber haben Kliniken die uneingeschränkte Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen“, so Knüppel.

print
DRUCKEN

Die Hintergründe zu diesem Inhalt