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27.03.2018 | Politik | Nachrichten

Spahn bringt Verordnung zur Pflegeausbildung auf den Weg

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Eine Woche nach seinem Amtsantritt hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) konkrete Schritte gestartet, um den Pflegenotstand zu bekämpfen.

Der Gesundheitsminister Jens Spahn in Aktion. © Monika Skolimowska / dpa-Zentralbild

Jens Spahn hat geliefert. Für diese Woche hatte der neue Gesundheitsminister die noch ausstehende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe angekündigt. Am Donnerstag hat er zusammen mit der Familienministerin Franziska Giffey (SPD) den Referentenentwurf für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Kabinettskollegen zur Abstimmung übersandt. Vorläufig nur angekündigt bleibt noch eine Verordnung zur Finanzierung der Reform.

Die vorbildlos lange Phase der Regierungsbildung hat die Zeit für das parlamentarische Verfahren knapp werden lassen. Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Pflegeschulen haben rund ein Jahr Zeit zur Vorbereitung und zur Erarbeitung der neuen Curricula angemahnt. Dies gelinge nur noch, wenn der Bundesrat der Verordnung bis zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 6. Juli seinen Segen gegeben habe, warnen die Vertreter der Schulen.

Die Verordnung liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Sie regelt demzufolge die praktische Umsetzung der in der vorigen Wahlperiode beschlossenen einheitlichen Ausbildung von Alten- und Krankenpflegern.

Ihre wichtigsten Punkte sind:

  • die Formulierung der Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung einschließlich der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung;
  • die Inhalte und das Verfahren der staatlichen Prüfungen einschließlich erstmalig bundesweit einheitlicher Rahmenvorgaben für die staatlichen Bestandteile der Prüfung für die hochschulische Pflegeausbildung;
  • Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeschule, dem Träger der praktischen Ausbildung und den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen;
  • die Errichtung, Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission nach Paragraf 53 Pflegeberufegesetz sowie die Aufgaben ihrer beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angesiedelten Geschäftsstelle;
  • die dem BIBB im Rahmen des Gesetzes zugewiesenen Aufgaben sowie Musterzeugnisse, -bescheinigungen und Berufsurkunde.

"Wir wollen mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern. Dazu gehört eine gute und moderne Ausbildung", hatte Spahn zuvor gegenüber der "Berliner Zeitung" geäußert. Aufstiegschancen, Motivation und Qualifikation - das sei der Dreiklang für den Zukunftsberuf Pflege.

Ab 2020 neue Pflegeausbildung

Das Pflegeberufegesetz führt die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger zusammen.

Nach langer Diskussion hat sich die Koalition dabei im vergangenen Sommer noch in der alten Legislaturperiode auf eine zweijährige gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung geeinigt. Im dritten Jahr ist dann eine Spezialisierung möglich. Die einheitliche Ausbildung soll einen Wechsel zwischen den drei bisher getrennten Berufen erleichtern. Davon verspricht sich die Koalition eine höhere Attraktivität des Pflegeberufs und damit mehr Berufseinsteiger.

Auch die Akademisierung der Pflege nimmt mit der Verordnung Fahrt auf. Bislang gibt es in Deutschland kaum 10.000 Absolventen von Pflegestudiengängen in Pflegemanagement und -praxis.

Eine kritische Prüfung der 131 Seiten starken Verordnung, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, hat die pflegepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Kordula Schulz-Asche angekündigt. „Drei Ausbildungsgänge sollen bis 2022 zu einem zusammengekürzt werden“, warnte Schulz-Asche. Ihre Fraktion befürchte, dass wichtige Aspekte der bisherigen Ausbildungen damit auf der Strecke blieben.

Bundesrat pocht auf Personaluntergrenzen

Unterdessen hat der Bundesrat darauf gepocht, Verbesserungen beim Pflegepersonal in Krankenhäusern nicht auszuhöhlen.

Die bereits zum 1. Januar 2019 geplanten Personaluntergrenzen müssten für alle Stationen und Notaufnahmen sowie tagsüber und auch nachts gelten, forderte die Länderkammer in einer am Freitag beschlossenen Entschließung.

Die Personalschlüssel dürften nur mit Fachpersonal erfüllt werden, nicht mit Auszubildenden oder Hilfskräften. Zusätzliche Personalkosten sollten voll aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden und dürften nicht die Krankenhäuser belasten.

Zum 1. Januar 2019 sollen die Spitzenverbände von Krankenkassen und Krankenhäusern Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche einführen - und auch festlegen, was genau darunter fällt.

Sollte eine Vereinbarung nicht zustande kommen, wäre nach Angaben des Bundesrats das Bundesgesundheitsministerium am Zug, dies per Verordnung zu regeln. (af/run)

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