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11.09.2020 | Politik | Nachrichten

Regierung soll Umsetzung des Intensivpflegegesetzes eng begleiten

verfasst von: Florian Staeck

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Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt, das umstrittene Intensivpflegegesetz nicht zu stoppen, mahnt aber eine zeitnahe Evaluation an.

Pflegebedürftige Patienten © Uli Deck/dpaBewohnerin einer Beatmungs-WG in Pforzheim (Archivbild von 2015): Pflegebedürftige Patienten fürchteten eine Verlegung in stationäre Einrichtungen – und protestierten gegen das im Juli vom Bundestag verabschiedete Intensivpflegegesetz.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt der Länderkammer, einen Haken an das umstrittene Intensivpflegegesetz (IPReG) zu machen und nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Monatelang wurde bis kurz vor der Abstimmung im Bundestag am 2. Juli heftig über den Entwurf gerungen. Im Kern strittig war, ob pflegebedürftige Patienten, die bisher ambulant oder in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden, aus Kostengründen in die stationäre Versorgung verlegt werden müssten.

Dagegen hatte sich eine Welle des Protests erhoben. Verwiesen wurde dabei auf Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Darin wird festgehalten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, „ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben“.

Auch mit der Gesetz gewordenen Fassung hätten die Bedenken von Betroffenen „nicht vollständig ausgeräumt werden können“, schreibt der Gesundheitsausschuss. Er empfiehlt daher dem Bundesratsplenum, das am 18. September tagen wird, eine Entschließung zu fassen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, Vollzug und Auswirkungen des Gesetzes „eng zu begleiten“ und „in angemessener Zeit“ darüber zu berichten.

Ambulante Anbieter „massiv in Existenz bedroht“

Die mit dem IPReG erhoffte Stärkung der Rehabilitation in der GKV wird demnach vom Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Allerdings seien ambulante Reha-Anbieter in der Corona-Pandemie „massiv in ihrer Existenz bedroht“, da sie – anders als stationäre Anbieter – die Erlösausfälle in voller Höhe zu tragen hätten.

Denn alle vorhandenen Schutzschirme würden diese Gruppe ambulanter Reha-Anbieter nicht abdecken. Dazu gehörten etwa die Leistungen von Kurbetriebsunternehmen in anerkannten Kurorten.

Um Insolvenzen bei diesen Einrichtungen zu verhindern, seien auch hier Regelungen zur Kompensation von Einnahmeausfällen nötig, heißt es in der vom Gesundheitsausschuss empfohlenen Entschließung.

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