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30.09.2024 | Politik | Nachrichten

Referentenentwurf Pflegekompetenzgesetz

DPR meldet Nachbesserungsbedarf an

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Das Pflegekompetenzgesetz soll Pflegenden mehr Handlungsmöglichkeiten geben. Der DPR spricht von einem wichtigen Signal für die Zukunft der Profession. Dennoch sieht er im Referentenentwurf noch Nachbesserungsbedarf.

Das geplante Pflegekompetenzgesetz stellt aus Sicht des Pflegerats einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe dar: „Die selbstständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen und deren erstmalige gesetzliche Verankerung ist lange überfällig für unsere Profession und ein wichtiger Schritt für eine pflegerische Handlungsautonomie zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland", betonte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Montag. 

Stellungnahme listet notwendige Nachbesserungen auf

Gleichzeitig meldet der DPR vor der Anhörung zum Referentenentwurf  in einer Stellungnahme noch dringende Korrekturen im weiteren parlamentarischen Verfahren an. Das Pflegekompetenzgesetz könne am Ende nur Wirkung entfalten, wenn die Kernaufgaben der beruflich Pflegenden gleichberechtigt im Gesetz verankert würden und sie diese generell ohne Ermächtigung durch andere Heilberufe erbringen dürften. Auch die Rolle der/s Pflegebeauftragten müsse unabhängig von Partei und Legislatur angelegt, der DPR auf Bundesebene vollumfänglich durch finanzielle und personelle Ressourcen gestärkt und die Pflegewissenschaft massiv gefördert werden, so der Pflegerat in seiner Stellungnahme.
Die Möglichkeit der selbstständigen Erbringung von Aufgaben reicht aus Sicht des DPR nicht aus. Nun müsse ein eigenes Leistungsrecht für Pflegefachpersonen in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie im Krankenhausbereich folgen. 

Beteiligungsrechte sind essentiell

Vogler rief Bund und Länder auf, der Profession Pflege im Gesundheitssystem eine Struktur und Stimme geben, um ihre Weiterentwicklung und damit die pflegerische Versorgung der Bevölkerung aktuell und in der Zukunft zu sichern. 

Diese Infrastruktur müsse der Gesetzgeber im Pflegekompetenzgesetz zum 1. Januar 2026 verankern und den Deutschen Pflegerat dafür vorsehen. Anderenfalls werde die "seit Jahren bestehende strukturelle Ungleichheit der Partner im Gesundheitswesen" zum Nachteil der Versorgung sowie der Pflegeberufe zementiert. (ne)

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