Beteiligung der Pflegeberufe Verordnung stärkt Mitwirkung auf Bundesebene
- 20.02.2026
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Die Pflegeberufebeteiligungs-Verordnung ist in Kraft getreten. Damit gibt es erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene. Der Deutsche Pflegerat wird als maßgebliche Vertretung der Profession festgeschrieben.
Mit dem Inkrafttreten am 14. Februar 2026 regelt die Pflegeberufebeteiligungs-Verordnung die Einbindung der Profession an Aufgaben nach dem Fünften und Elften Buch des Sozialgesetzbuches. Der Deutsche Pflegerat wird in der Verordnung als „maßgebliche Organisation der Pflegeberufe“ benannt und übernimmt die Rolle einer zentralen Vertretung auf Bundesebene.
Der DPR begrüßte am Mittwoch, dass durch die neue Verordnung Klarheit über Verfahren, Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte geschaffen wurde. Die Wahrnehmung dieser Rechte auf Bundesebene werde jetzt eindeutig geregelt.
Mitwirkungsrechte gemeinsam ausfüllen
DPR-Präsidentin Christine Vogler sprach von einem wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene. Sie betonte: „Jetzt kommt es darauf an, die Mitwirkungsrechte gemeinsam auszufüllen und weiter Verantwortung zu übernehmen – für eine starke Profession Pflege und eine verlässliche Versorgung.“
Perspektivisch, so die DPR-Präsidentin, sollte die Profession auch über die gesetzlich festgelegten Bereiche hinaus überall dort beteiligt werden, wo Pflege inhaltlich berührt ist. Damit pflegefachliche Expertise wirksam in politische Entscheidungsprozesse einfließen kann, sei es zudem notwendig, Mitwirkungsrechte über das Ehrenamt hinaus dauerhaft und strukturell abzusichern.
Gleichzeitig verwies der DPR auf die großen Herausforderungen in der Pflege. Deren Bewältigung erfordere abgestimmtes Handeln, fachliche Bündelung und eine „konstruktive Zusammenarbeit aller Verbände, Organisationen und Körperschaften, die die Belange von beruflich Pflegenden vertreten“. Das Inkrafttreten der Verordnung sei ein wichtiger Schritt für die weitere Zusammenarbeit. (ne)