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23.05.2024 | Politik | Nachrichten

75 Jahre Grundgesetz

DPR fordert Grundrecht auf gute Pflege

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Der Deutsche Pflegerat hat die umfassende Bedeutung des Grundgesetzes und der Menschenrechte als Richtschnur für die berufliche Pflege betont. Zugleich forderte der Pflegeverband, das Recht auf Pflege im Grundgesetz zu verankern.  

„Die Achtung der Menschenrechte einschließlich der kulturellen Rechte, des Rechts auf Leben und Wahlfreiheit, das Recht auf Würde und respektvolle Behandlung sind grundlegende Prinzipien der gesamten Gesellschaft, die es zu achten gilt. Zugleich sind sie Kern und Grundpfeiler unseres Berufsverständnisses als Profession Pflege“, erklärte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Donnerstag aus Anlass des 75. Jubiläums des Grundgesetzes. Die Werte des Grundgesetzes und des ICN-Ethikkodex seien in ganz Deutschland jederzeit zu leben und umzusetzen.  

Gleichheit und Würde überall umsetzen

Die Pflege als Profession stehe zu ihrer Verantwortung und sei sich der Bedeutung des Grundgesetzes für die Demokratie bewusst. „Gleichheit und Würde – diese Prinzipien müssen von uns allen jederzeit und überall in Deutschland gelebt und umgesetzt werden.“

Organisationen und Parteien, die Menschen nicht in ihrer Gleichheit wahrnehmen, könnten für beruflich Pflegende niemals eine Option sein, so Vogler weiter. Eine aktive Teilnahme bei rechtsradikalen und als verfassungsfeindlich eingeschätzten Parteien sei aus Sicht des DPR nicht mit dem Kodex der beruflich Pflegenden vereinbar.

Grundrecht auf gute pflegerische Versorgung

Die DPR-Präsidentin verwies darauf, dass das Grundgesetz den Bürger:innen und der Gesellschaft verpflichtet sei, um diese zu schützen und ihre Rechte zu gewährleisten. Notwendig sei daher auch ein Grundrecht auf eine gute pflegerische Versorgung und gute Rahmenbedingungen für Pflegende. 

Vogler sagte: „Bund und Länder müssen die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern. Sie müssen sicherstellen, dass eine ausreichende und zugängliche Pflege von hoher Qualität gewährleistet wird. Es muss gewährleistet sein, dass genügend qualifizierte beruflich Pflegende zur Verfügung stehen und entsprechend ihrer Kompetenzen eingesetzt werden.“ (ne)

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