Befugniserweiterung DPR mahnt Tempo bei Umsetzung an
- 07.01.2026
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Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung (BEEP) in der Pflege hat kurz vor Weihnachten ein zentrales pflegepolitisches Vorhaben seinen Abschluss gefunden. Jetzt drängen die Pflegeverbände auf eine rasche Umsetzung.
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung (BEEP) ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Am 19. Dezember hatten Bundestag und Bundesrat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum so genannten kleinen Sparpaket in der Gesetzlichen Krankenversicherung zugestimmt. Mit dem Votum wurde der Weg für das BEEP abschließend freigemacht.
Der Deutsche Pflegerat zeigt sich erleichtert. „Es ist ein wichtiger Meilenstein für die Pflege“, erklärte DPR-Präsidentin Christine Vogler. Zwei Jahre waren seit der Verabschiedung der Eckpunkte des Gesetzes vergangen. Der nun erreichte Abschluss zeige, wie lang der Weg von der politischen Ankündigung bis hin zur gesetzlichen Realität sein könne.
Vogler mahnte: „Pflegepolitische Reformen müssen konsequenter, schneller und vor allem verbindlich umgesetzt werden. Die Herausforderungen in der Versorgung warten nicht.“ Entscheidend sei nun, die Umsetzung des Gesetzes konsequent voranzubringen. Pflegefachpersonen bräuchten eine klare, rechtssichere Handlungskompetenz, die sich an ihren Qualifikationen orientiere.
Mit dem BEEP erhalten Pflegefachpersonen in klar festgelegten Bereichen qualifikationsabhängig mehr Befugnisse. So können sie z. B. beim Management chronischer Erkrankungen mehr eigenständige Entscheidungen treffen, ohne auf ärztliche Weisung angewiesen zu sein. Die konkreten Leistungen werden noch durch die Selbstverwaltung – unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände – festgelegt. Auch bestimmte Verfahren in der Pflege sollen einfacher werden. (ne)