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07.02.2019 | Politik | Nachrichten

Holpriger Start für Pflegepersonaluntergrenzen

verfasst von: Anno Fricke

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Strategieanfällig und umstritten: Auch eine verordnete Einführung von Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern macht nicht alles gut.

Kaum angelaufen, sehen sich die Personaluntergrenzen in der Pflege im Krankenhaus bereits schwerer Kritik ausgesetzt.

„Pflegepersonaluntergrenzen sorgen nicht für mehr Sicherheit bei Patienten und nicht für bessere Arbeitsbedingungen bei den Pflegekräften“, sagte Grit Genster, Bereichsleiterin Gesundheits- und Pflegepolitik bei Verdi, bei einer Diskussionsrunde beim Kongress Pflege 2019 von Springer Pflege.

Von vielen Seiten wird befürchtet, dass die Untergrenzen zur staatlichen Legitimation für einen Mindeststandard degenerieren. „Die Untergrenzen werden Norm“, warnte Genster.

Mit einem der letzten Gesetze der alten GroKo hatten der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Juli 2017 den Auftrag erhalten, bis Mitte 2018 Personaluntergrenzen für sechs Bereiche im Krankenhaus festzulegen.

Weil sich die Parteien nicht einigen konnten, hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Untergrenzen vorerst für vier „pflegesensitive“ Bereiche per Verordnung eingeführt.

Pflegerat: Hierarchisierung nicht zielfrührend

Was genau „pflegesensitiv“ bedeutet, ist selbst Pflegefachleuten nicht klar, ebensowenig wie vielen Pflegepolitikern. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war in diesem Zusammenhang von „pflegeintensiv“ die Rede.

Professionelle Pflegekräfte halten jede Station des Krankenhauses, auf der Menschen gepflegt werden, für pflegeintensiv beziehungsweise -sensitiv. Eine Hierarchisierung der Stationen hält der Deutsche Pflegerat nicht für zielführend. Alle Bereiche sollten im Rahmen eines „Masterplans Pflege für das Krankenhaus“ gleich behandelt werden.

Seit Januar müssen Krankenhäuser auf Intensivstationen am Tag einen Schnitt von 2,5 Patienten je Pflegekraft, in der Nachtschicht von 3,5 Patienten je Pflegekraft einhalten.

In der Geriatrie und Unfallchirurgie sind es zehn Patienten am Tag und 20 in der Nacht. In der Kardiologie kann demnach eine Kraft für zwölf Patienten am Tag und 24 in der Nacht eingesetzt werden.

Die Diskussion bei der Veranstaltung machte deutlich, dass die bisherigen Regeln strategieanfällig sein dürften.

Es würden Patienten zwischen den Stationen verschoben, um die „Mitternachtsbestände“ zu manipulieren, berichtete ein Teilnehmer aus dem Ruhrgebiet. Die Belegung um null Uhr ist der Messzeitpunkt, der für die Besetzung der Nachtschichten entscheidend ist.

Abgrenzungsprobleme

Pflegedirektor Josef Hug vom Städtischen Klinikum Karlsruhe warnte vor „Spielchen und Verschiebereien“. Die bärgen Gefahren. Hug räumte ein, dass es Abgrenzungsprobleme gebe.

„Die Stationen sind nicht sortenrein“, sagte er. Intensivpatienten, Monitorüberwachung und Allgemeinversorgung fänden oft nebeneinander statt.

Bis zum 31. März 2019 werden Verstöße gegen die Personaluntergrenzen-Verordnung nicht geahndet. Danach drohen Abschläge bei der Vergütung.

Teilnehmer forderten, die Pflegepersonal-Regelung von 1992, die nie umgesetzt worden sei, zu einem Personalbemessungsinstrument weiterzuentwickeln, das sich am tatsächlichen Bedarf orientiere.

Ab 2020 soll der Pflegeanteil aus den Fallpauschalen herausgelöst und getrennt abgerechnet werden. Dann werden die Karten neu gemischt.

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