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01.08.2018 | Politik | Nachrichten

Kabinett beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

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Das Bundeskabinett hat am Mittwochmorgen den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen. Dazu gehört auch das "Sofortprogramm Pflege".

Kabinettssitzung am Mittwoch © Michael Kappeler / dpaKabinettssitzung am Mittwoch: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (r. oben) hat sein Pflegepersonal-Stärungsgesetz durchgebracht. Mit im Bild: Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (l.o.), Bundesinnenminister Horst Seehofer (r.u.) und Verkehrsminister Andreas Scheuer l.u.).

Der Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) hat am Mittwoch das Bundeskabinett passiert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum vorgestellten PpSG: "Ab Januar 2019 können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Und: Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern wird voll von der Krankenversicherung finanziert."

Zudem würden die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege vollständig von den Kostenträgern übernommen, und zwar rückwirkend ab 2018. Das Sofortprogramm Pflege sei somit eine erste wichtige Etappe zur Verbesserung der Pflege.

"Es tut sich was in der Pflege – mit diesem Signal wollen wir Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern", so der CDU-Politiker.

Ein Ziel durch das Gesetzespaket ist, dass Krankenhäuser, die zu wenig Pflegekräfte beschäftigen, künftig auch weniger Patienten behandeln dürfen.

"Es kann auf Dauer nicht gehen, dass man strukturell zu wenig Pflegekräfte hat", hatte Spahn bereits zuvor im ZDF-Morgenmagazin betont.

Mit dem Gesetzentwurf werde den Krankenhäusern nun ein "klares Signal" gegeben: entweder mehr Pflegekräfte einstellen oder weniger Patienten behandeln. Durch zu wenig Personal würden Patienten gefährdet und die Pflegekräfte ausgebeutet. (run /dpa)

Die wichtigsten Punkte des Pflegegesetzes

  • 13.000 Stellen sollen in der stationären Altenpflege neu geschaffen und von der gesetzlichen Krankenkasse ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Die Zahl der finanzierten Stellen wird nach Bewohnerzahl gestaffelt.
  • Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung, um die Digitalisierung zu fördern und so Pflegekräfte zu entlasten.
  • Die ambulante Alten- und Krankenpflege, insbesondere im ländlichen Raum, wird durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten gestärkt.
  • Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett soll künftig vollständig von den Kostenträgern (GKV und PKV) refinanziert werden, um die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern.
  • Bereits ab dem Jahr 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen. Das ist durch einen Nachweis zu belegen.
  • Die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe wird im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heimen soll verbindlicher werden.
  • Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro jährlich fortgesetzt.
  • Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt.
  • Ab 2020 soll auf der Basis eines "Pflegequotienten" die Pflegepersonalausstattung geregelt werden. In einer Verordnung sollen zudem Sanktionen für die Krankenhäuser festgelegt werden, die danach eine bestimmte Mindestpersonalausstattung nicht erfüllen.
  • Der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung wird erweitert.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

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