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19.05.2017 | Politik | Nachrichten

Pflegekammer: Pflichtmitgliedschaft rechtmäßig

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Die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer entspricht geltendem Recht. Mit dieser Einschätzung hat das Verwaltungsgericht Mainz einer Pflegerin widersprochen, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte. Dem Gericht zufolge ist die Pflichtmitgliedschaft verhältnismäßig, da sie keine elementare Beschränkung der persönlichen Freiheit des einzelnen Mitgliedes darstellt.

"Das ist ein wichtiges und klärendes Signal in der Errichtungsphase der Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Gleiches gilt für die gerade beginnende Diskussion um eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen", sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest in einer aktuellen Mitteilung des Verbandes.

In Nordrhein-Westfalen richtet sich der DBfK Nordwest jetzt auf eine intensive Auseinandersetzung mit der Landespolitik ein. "Nach dem Wahlsieg der CDU freuen wir uns jetzt auf politische Unterstützung für die Selbstverwaltung", so Dichter.

Der Vorsitzende des DBfK Nordwest äußerte die Hoffnung, das im April getroffene Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz könne zu einer Versachlichung der Diskussion um eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen beitragen. Eine drängende Frage ist seiner Einschätzung nach, wie die Pflegenden in Nordrhein-Westfalen hinreichend informiert werden können. Nur so könne sichergestellt werden, dass sich die Berufsgruppe an der Diskussion beteiligt. Dagegen wünscht sich DBfK-Mann Dichter ein Ende der "Verunsicherung und Fehlinformation der Pflegenden durch Kammergegner hinsichtlich der dauerhaften Darstellung der Pflegekammer als leistungsunfähiges Bürokratiemonster".

Weitere Informationen: www.dbfk.de

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