In NRW fordern Die Linke und Verdi, dass auch Hilfs- und Assistenzpersonen in die Pflegekammer aufgenommen werden. Der DBfK Nordwest geht hier von einem Missverständnis zur Mitgliedschaft in Heilberufskammern aus und klärt auf.
Mit der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen entsteht die größte Heilberufskammer im gesamten Bundesgebiet. Sie ist die souveräne Standesvertretung von Pflegefachpersonen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Inzwischen erheben Die Linke und Verdi Forderungen, Hilfs- und Assistenzpersonen als Pflichtmitglieder in die Kammer aufzunehmen. „Wir freuen uns über die damit zum Ausdruck gebrachte Akzeptanz der Pflegekammer aus den Reihen der bisher eher als Kammergegner bekannten Akteure. Ihre Forderung ist allerdings in Anbetracht der nicht geregelten und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Pflegehilfs- und Pflegeassistenzausbildungen absurd“, sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Es gibt fast 30 verschiedene ein- bis zweijährige Ausbildungen mit acht unterschiedlichen Berufsbezeichnungen. Wir haben es hier nicht mit einer klar definierten Berufsgruppe und erst recht nicht mit einem Heilberuf zu tun.“
Die Pflegekammer soll die Qualität der Pflege wahren
Die Ausbildung der Pflegefachpersonen dagegen ist bundeseinheitlich geregelt, die Berufsbezeichnungen unterliegen dem Titelschutz. Entsprechend ist die nordrhein-westfälische Pflegekammer im Heilberufegesetz des Landes verankert. „Wir plädieren ganz entschieden für eine Klarheit in den Berufsrollen. Diese kann durch eine Berufsordnung, deren Erstellung der Pflegekammer obliegt, auf ein stabiles und zukunftsfähiges Fundament gehoben werden, mit verbindlichen Delegationsregelungen und der klaren Definition von Zuständigkeitsbereichen. Sie ist die Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit, von der am Ende alle profitieren: Fachpersonal wie Assistenzberufe und – ganz entscheidend – Menschen mit pflegerischem Unterstützungs- und Versorgungsbedarf. Sie haben den Anspruch auf eine gute Qualität der Pflege, auf Verlässlichkeit und Vertrauen in die Berufsgruppe. Pflegekammern und ihre Berufsordnungen stehen für diese Verlässlichkeit.“
Die Forderung nach Öffnung der Pflegekammer für andere Berufsgruppen in der Pflege gründet auf Medienberichten, denen zufolge knapp die Hälfte aller Beschäftigten in der Altenpflege als Hilfspersonal angestellt sind. Noch unveröffentlichte Daten der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass der Anteil des Assistenzpersonals seit 2012 um rund 3% auf 48,8% gestiegen ist, während der Anteil des Pflegefachpersonals nur noch 49,7 % beträgt. „Das sind die Folgen der politischen Fehlentscheidungen auch und gerade im Bereich Altenhilfe“, betont Martin Dichter. „Prekäre Arbeitsbedingungen führen zu einer kurzen Verweildauer, einer hohen Teilzeitquote oder gleich der Flucht aus dem Beruf. Der sinkenden Fachkraftquote kann nur mit einer Verbesserung beim Gehalt, mit verlässlichen Dienstplänen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie begegnet werden. Eine weitere Deprofessionalisierung hin zur mehr Pflegehilfspersonen gefährdet die fachgerechte Versorgung der steigenden Zahl älterer und multimorbider Menschen.“
Alles nur ein Missverständnis?
Eine Pflichtmitgliedschaft von Pflegehilfs- und Pflegeassistenzpersonen in der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Ungeachtet dessen setzt sich der DBfK dafür ein, den Berufsstand der Pflegefachpersonen nicht auszuhöhlen und ihren Mangel auf untaugliche Weise zu sanktionieren. Wer hätte in Zeiten des Ärztemangels je die Öffnung von Ärztekammern für Medizinische Fachangestellte gefordert?