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22.12.2022 | Politik | Nachrichten

Baden-Württemberg: Kammergründung schreitet voran

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Die Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg ist einen Schritt weitergekommen. Die Landesregierung gab grünes Licht für die Anhörung der Verbände zum geplanten Pflegekammergesetz.

© sudok1 / FotoliaMit der Pflegekammer sollen die 110.000 Pflegenden in Baden-Württemberg eine starke Stimme erhalten. 

Die grün-schwarze Kabinett beschloss am 20. Dezember den Start des Gesetzgebungsverfahrens. Die Pflegekammer solle eine starke Stimme für die Pflege werden, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung. Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha erklärte im Anschluss an die Kabinettsitzung: „Es wird höchste Zeit, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich über ihren eigenen Berufsstand mitentscheiden kann und in den Beschlussgremien mit am Tisch sitzt – und nicht mehr nur Empfängerin von Regeln ist, die andere machen.“ Er sei sich sicher, die Pflegekammer mache den Unterschied. 

In einer Befragung hatten sich 2018 68 % der teilnehmenden Pflegekräfte für die Errichtung einer Pflegekammer ausgesprochen. Wegen der Corona-Pandemie war der Gesetzgebungsprozess 2020 zunächst auf Eis gelegt worden. Mit der Kabinettsentscheidung wurde er jetzt wieder aufgenommen.

Gegenüber dem SWR äußerte Gesundheitsminister Lucha, er rechne damit, dass der Gesetzentwurf im Frühjahr 2023 verabschiedet werde. Ende des Jahres 2024 könnte die Pflegekammer dann ihre Arbeit aufnehmen.

"Einmalige Chance" für die Pflege

Der DBfK Südwest begrüßte am Mittwoch die Vorlage des Gesetzentwurfs. „Wir haben lange für eine Pflegekammer auf allen politischen Ebenen geworben und lange auf den Gesetzentwurf gewartet“, erklärte die Vorsitzende des DBfK-Regionalverbands, Andrea Kiefer, am Mittwoch. Man werde den Gesetzentwurf „gründlich prüfen“ und Stellung beziehen, wo Optimierungsbedarf bestehe. 

Gegenüber skeptischen Stimmen zur Pflegekammer in der Berufsgruppe will Kiefer weiter auf Information und Gespräche setzen. Kiefer betonte: „Die Belange unserer Profession selbst in die Hand zu nehmen und darüber auch die Qualität der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung zu sichern, ist eine einmalige Chance, die es zu ergreifen gilt.“

Der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Landespflegekammer kann über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg  eingesehen und bis zum 1. Februar 2023 bewertet und kommentiert werden.

Die Landespflegekammer Baden-Württemberg wäre nach der in Rheinland-Pfalz und der neu gegründeten Kammer in Nordrhein-Westfalen die dritte existierende Pflegekammer in Deutschland. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein waren die bestehenden Kammern wegen mangelnder Akzeptanz der Pflegekräfte wieder aufgelöst worden. (ne)

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