Die Bundesregierung gibt grünes Licht für den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes. Am Mittwoch ließ das Kabinett die Vorlage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach passieren.
In ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr verabschiedete die Ministerrunde einen Entwurf zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) aus dem Gesundheitsministerium. Zentrale Punkte sind der gezielte Einsatz pflegerischer Fachkompetenzen in der Versorgung sowie die Stärkung niedrigschwelliger pflegerischer Angebote vor Ort. Mit dem Gesetz sollen Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen „besser als bisher einsetzen können" und die Pflege als Heilberuf mit eigenen Befugnissen aufgewertet werden.
"Pflege kann mehr, als sie darf"
„Pflege kann mehr, als sie bislang darf“, betonte Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch. „Angesichts des steigenden Pflegebedarfs in einer alternden Gesellschaft müssen wir die Kompetenzen gezielt dort einsetzen, wo sie vorhanden sind und gebraucht werden.“ Eine stärkere Einbindung der Pflegefachpersonen werte die Arbeit der Berufsgruppe auf und trage zur Entlastung der Ärzte bei. Pflegebedürftige erhielten dadurch die professionelle Zuwendung, die sie benötigten.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass qualifizierte Pflegekräfte bestimmte Leistungen eigenverantwortlich erbringen dürfen. Das gilt insbesondere beim Wundmanagement sowie in der Versorgung von Menschen mit Diabetes oder Demenz. Dazu sollen Pflegefachpersonen auch die Möglichkeit zur Folgeverordnungen bestimmter Hilfsmittel erhalten. Zudem soll im Pflegeberufegesetz klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben ausüben dürfen.
Auch Neuregelungen für die Langzeitpflege sind im Gesetzentwurf vorgesehen, z.B. die Förderung neuer ambulanter Wohnformen. Die Kommunen sollen mehr Gestaltungsspielräume erhalten für eine bedarfsgerechte Planung der Versorgung vor Ort.
Verabschiedung vor der Neuwahl fraglich
Unklar bleibt, ob das Gesetz noch vor der Neuwahl am 23. Februar vom Bundestag verabschiedet wird. Die CDU/CSU-Fraktion hatte schon im Vorfeld ihre Ablehnung signalisiert. Pflegeverbände mahnen dagegen eine parteiübergreifende Einigung und zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes an.
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz appellierte am Mittwoch an die Fraktionen, dem Gesetz zügig zuzustimmen. Ziel des Gesetzes sei es, Pflegefachpersonen als gleichwertige Partner im Gesundheitswesen anzuerkennen und ihre Fähigkeiten besser zu nutzen. "Diese Sichtweise ist mehr als überfällig", hieß es. (ne)