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03.05.2022 | Politik | Nachrichten

NRW: Willkommensgeld für ausländische Pflegefachkräfte

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Mit einem Willkommensgeld in Höhe von 3.000 Euro will Nordrhein-Westfalen Pflegefachpersonen aus Nicht-EU Ländern den beruflichen Neustart erleichtern. Das Geld soll als Überbrückungshilfe dienen, bis die vollständige Berufsanerkennung vorliegt.

Die Landesregierung in NRW wirbt mit einem „Willkommensgeld" um Pflegefachpersonen aus Nicht-EU-Ländern. Insgesamt können 2.500 Fachkräfte mit einer Zahlung in Höhe von 3.000 Euro unterstützt werden.

Voraussetzung für die Leistung ist eine in NRW ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, das Vorliegen des Zwischenbescheids zum Berufsanerkennungsverfahren sowie ein Arbeitsvertrag als Pflegekraft bei einem nordrhein-westfälischen Arbeitgeber.

Überbrückungshilfe bis zur beruflichen Anerkennung

Der nicht rückzahlbare Zuschuss soll den Menschen helfen, die Zeit bis zur vollständigen Anerkennung ihrer Berufsqualifikation zu überbrücken, so das Landesgesundheitsministerium. Damit könnten u.a. entstehende Kosten für Visum und Einreiseerlaubnis, für die Unterkunft bei der Einreise, die Erstausstattung und den Lebensunterhalt im Anerkennungsverfahren abgefedert werden.

Die Corona-Pandemie habe den Fachkräftemangel in der Pflege noch einmal verschärft, erklärte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag. „Deshalb setzen wir neben Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung auch auf die Einwanderung von ausländischen Fachkräften.“ Wie Laumann betonte, richtet sich das Angebot ausdrücklich auch an geflüchtete Pflegefachkräfte aus der Ukraine.

Zentrale Stelle für die Umsetzung des Willkommensgeldes ist die Landes‐Gewerbeförderungsstelle des nordrhein‐westfälischen Handwerks (LGH). (ne)

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