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30.11.2020 | Politik | Nachrichten

Mehr Personal für Altenpflege und Geburtshilfe

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Am Donnerstag hat der Bundestag das Versorgungsverbesserungsgesetz beschlossen. Damit wurde der Weg freigemacht für die Schaffung von 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege. Auch ein Hebammenstellen-Förderprogramm wird aufgelegt.

Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) will die Bundesregierung ab Januar 2021 unter anderem 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege schaffen. Die Finanzierung erfolgt dabei vollständig über die Pflegeversicherung.

Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Maßnahme ein erster Schritt zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Altenpflege. Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs hatten gezeigt, dass in der vollstationären Pflege Tausende Pflegehilfskräfte fehlen.

Die Einführung des Personalbemessungsverfahrens setzt auch eine Neuregelung der Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften voraus. Ein gefördertes Modellprogramm soll die Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse künftig begleiten.

600 zusätzliche Hebammenstellen für die Geburtshilfe

Von 2021 bis 2023 wird zudem ein 100 Millionen Euro pro Jahr umfassendes Hebammenstellen-Förderprogramm aufgelegt. Laut Bundesgesundheitsministerium können damit in den geburtshilflichen Abteilungen 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1.750 Stellen für Fachpersonal geschaffen werden, das die Hebammen unterstützt.

Verbindliche Aussage zu weiteren Schritten fehlt

Den Pflegeverbänden gehen die im Versorgungsverbesserungsgesetz beschlossenen Maßnahmen nicht weit genug. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) vermisst ein verbindliches Konzept und einen Zeitplan zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens. Auch die angestrebten 20.000 Stellen seien längst nicht ausreichend.

„20.000 Stellen bei rund 14.500 Einrichtungen fallen nur begrenzt ins Gewicht. Uns fehlt aber vor allem eine verbindliche Aussage zu den weiteren Schritten in der Umsetzung des entwickelten Personalbemessungsverfahrens. Dies wäre ein wichtiges Signal für die Berufsgruppe“, hatte DBfK- Geschäftsführer Franz Wagner Mitte November anlässlich einer Anhörung zum Gesetzentwurf erklärt. Auch die Anforderungen an die Qualifikation der Hilfskräfte seien nicht hinreichend geregelt. Ähnlich hatte sich im Oktober die Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holsteins, Patricia Drube, geäußert. (ne)

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