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18.07.2019 | Politik | Nachrichten

Kabinett verabschiedet Masernschutzgesetz

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Gestern hat das Bundeskabinett dem von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf zum Masernschutzgesetz zugestimmt. Auch für Mitarbeiter im Gesundheitswesen soll ein vollständiger Masernschutz verpflichtend werden.

© Production Perig / FotoliaDer Gesetzentwurf schreibt auch für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen einen vollständigen Masernimpfschutz vor. 

„Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren. Denn Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen“, begründete Spahn sein Gesetzesvorhaben. Deshalb führe man einen verpflichtenden Impfschutz gegen Masern in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege ein. Der Entwurf sieht vor, dass nicht nur die Kinder, sondern auch die Mitarbeiter in diesen Einrichtungen vollständig gegen Masern geimpft sein müssen. Eine Impfpflicht soll ebenfalls für Bewohner und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften gelten sowie für Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten.

Wer sich nicht impfen lässt, gefährdet auch andere

„Masernausbrüche werden nicht selten auch durch nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht“, kommentierte Johanna Knüppel vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) den Gesetzentwurf. Wer sich nicht impfen lasse oder keine Immunität besitze, gefährde sich selbst und alle, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten. Die DBfK-Sprecherin begrüßte die Bemühungen der Bundesregierung für eine bessere Durchimpfungsrate gegen Masern zu sorgen.  Zu bedenken gab Knüppel jedoch, ob dazu eine allgemeine Impfpflicht – und damit „immerhin ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte“ – der beste Weg sei.  „Zielgruppengenaue Informationen, vertrauensbildende Maßnahmen sowie Recall-Systeme könnten vermutlich die Impfbereitschaft deutlich verstärken“, glaubt Knüppel.“ Im Hinblick auf eine künftige Impfpflicht in den Gesundheitsberufen fordert der DBfK die Zulassung eines Einzelimpfstoffs gegen Masern.  Sonst würde „quasi durch die Hintertür“ auch noch eine Impfpflicht gegen Mumps, Röteln und Windpocken eingeführt, wenn nur der bisher übliche Vierfachimpfstoff verfügbar sei. (ne)

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