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20.12.2021 | Politik | Nachrichten

Lohnverdopplung für Pflegekräfte verschoben

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Beim Thema Lohnverdopplung für Intensivpflegende gibt es noch Beratungsbedarf. Der Bundesrat verwies einen bayrischen Entschließungsantrag zunächst an die Fachausschüsse.

Der bayrische Entschließungsantrag, das verfügbare Nettoeinkommen von in der Pandemie besonders belasteten Pflegekräften für mindestens ein Jahr zu verdoppeln, fand in der Bundesratssitzung am Freitag keine Mehrheit. Erst sollen die Fachausschüsse darüber beraten.

Auf Initiative Bayerns soll die Bundesregierung prüfen, ob eine zeitlich befristete Lohnsteuerbefreiung sowie eine wesentliche Erweiterung der angekündigten Pflegeprämie des Bundes möglich ist. Das soll zunächst für Intensivpflegekräften und Pflegekräfte in vergleichbaren klinischen Einsatzbereichen an Krankenhäusern erfolgen.

Überfälliges Zeichen der Wertschätzung

Die Bewältigung der Corona-Pandemie stelle insbesondere für diese Pflegekräfte seit mehr als eineinhalb Jahren eine extreme Belastung dar, begründet Bayern seine Forderung. Die Erhöhung des Nettoeinkommens für das Jahr 2022 wäre ein „deutliches und überfälliges Zeichen der Wertschätzung“ für den großen Einsatz des Pflegepersonals.

Aber auch die Langzeitpflege dürfe nicht vergessen werden, betonte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in Berlin. Perspektivisch sollten daher auch in der Langzeitpflege – stationär wie ambulant – Zuschläge und andere Gehaltsbestandteile steuerfrei werden.

„Allen muss klar sein: Wenn wir jetzt nicht kurzfristig die Bezahlung in der Pflege verbessern, wird sich die Personalsituation noch weiter verschlechtern. Die letzten eineinhalb Jahre Pandemie-Bekämpfung haben unseren Pflegekräften extrem viel abverlangt. Wir müssen daher dringend handeln und Maßnahmen auf den Weg bringen, die schon rasch Wirkung zeigen.“ bekräftigte Holetschek.

Nachdem der Antrag Bayerns, ohne Ausschussberatungen über die Entschließung abzustimmen, im Bundesrat keine Mehrheit fand, wurde die Vorlage zunächst in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald deren Beratungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung. (ne)

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