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23.03.2018 | Politik | Nachrichten

Länder pochen auf Pflege-Personaluntergrenzen

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Der Bundesrat will verbindliche Vorgaben überall im Krankenhaus: Versehen mit Warnungen an die Selbstverwaltung hat der Bundesrat am Freitag eine Entschließung zu Personaluntergrenzen in der Pflege gefasst.

Bundesrat (Außenansicht mit Wolken) © aldorado / Shutterstuck.com / obs / VDW Verb. Deutscher Wetterdienst / picture alliance

Die 2019 einzuführenden Untergrenzen müssten in sämtlichen Bereichen gelten, in denen Pflegepersonal tätig ist, heißt es in dem Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, dem eine breite Mehrheit zugestimmt hat. Fristen, bis wann sich die Bundesregierung damit beschäftigen muss, gibt es nicht.

Pflegekräfte dürfen nicht klinikintern verschoben werden

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) warnte, vorhandene Pflegekräfte dürften nicht klinikintern verschoben werden. Alle Signale aus der Selbstverwaltung deuteten darauf hin, dass dort aktuell eine "Minimallösung" erarbeitet werde.

Prüfer-Storcks appellierte an die Bundesregierung, per Ersatzvornahme für 2019 Personaluntergrenzen festzulegen, "wenn die Selbstverwaltung nicht liefert". Der Bundesrat gebe der Regierung mit der Entschließung ein klares Signal.

Die Politik dürfe nicht zusehen, wenn die Selbstverwaltung "zu einem Selbstblockade-Instrument" wird, ergänzte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne).

Sein Kollege aus Schleswig-Holstein, Heiner Garg (FDP) forderte, die Krankenhäuser dürften mit den Mehrkosten nicht alleine gelassen werden. (fst/di)

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