Bundesrat Länder bremsen Pflegekompetenzgesetz aus
- 24.11.2025
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Die Kompetenzerweiterung für Pflegefachkräfte lässt auf sich warten. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Befugniserweiterung (BEEP) am Freitag in den Vermittlungsausschuss überwiesen.
In der Plenarsitzung des Bundesrats haben am Freitag die Länder mit großer Mehrheit für einen Antrag aus Thüringen gestimmt. Damit muss das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP) in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag.
Streit um Meistbegünstigungsklausel
Als Grund für ihr Veto nennen die Länder das geplante Aussetzen der „Meistbegünstigungsklausel“ bei der Vergütung der Krankenhäuser. Sie soll für das Jahr 2026 gestrichen werden. Durch das Wegfallen der Klausel befürchten die Länder für die Krankenhäuser Einnahmeeinbußen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Die Regelung ist Teil des Sparpakets, um das die Regierungskoaltion das Gesetz zur Befugniserweiterung zuletzt erweitert hatte. Dessen Ziel ist es, die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten und die Beiträge stabil zu halten.
Den Schwerpunkt des BEEP bildet jedoch die Pflege. Vorgesehen sind zahlreiche Maßnahmen, um die Versorgung auf mehr Schultern zu verteilen, sie in der Fläche zu sichern, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und Bürokratie abzubauen.
Jetzt gilt es, einen Konsens zwischen Bund und Ländern zu finden. Wann der Vermittlungsausschuss zusammenkommt, um das Gesetz zu beraten, steht noch nicht fest. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 19. Dezember statt. (ne)