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12.12.2022 | Politik | Nachrichten

Krankenhaus-Finanzierung

Vorschläge mit Entlastungspotenzial für Pflegende

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Das von der Regierungskommission vorgestellte Krankenhauskonzept stößt bei den Pflegeverbänden auf positive Resonanz. Richtig sei es, den Fokus dabei auch auf beruflich Pflegende zu setzen.

Zukunft der Pflege? © gpointstudio Getty Images iStockDie Reformvorschlage der Krankenhauskommission können aus Sicht der Pflegeverbände helfen, die beruflich Pflegenden im Krankenhaus entlasten. 

Der Deutsche Pflegerat sieht durch die Reformvorschläge die „sichtbar fehlerhaften Anreize des Fallpauschalensystems“ unterbrochen. Das entlaste die beruflich Pflegenden, so DPR-Präsidentin Christine Vogler in der vergangenen Woche.

Vogler machte aber auch deutlich, dass eine Reform nicht an reinen Strukturänderungen im Krankenhausbereich Halt machen darf. Vielmehr müsse die Krankenhausreform von einer Reform über alle Sektoren des Gesundheitswesens hinweg begleitet werden. Deutlich wird dies aus Sicht der DPR-Präsidentin an den geplanten Krankenhäuser des „Levels Ii“. Diese sollen unter pflegerischer Leitung regional eine sektorenübergreifende steuernde Schlüsselrolle übernehmen.

Notwendig: Kompetenzerweiterung und mehr Handlungsautonomie

Die geplante Zusammenarbeit mit regionalen Ärzten müsse gleichberechtigt erfolgen, so Vogler. Dazu sei eine Kompetenzerweiterung und eine hohe Handlungsautonomie der pflegerischen Berufe notwendig.

Vogler betonte: „Die geplante Reform macht klar, dass Deutschland mehr denn je gut ausgebildete Pflegefachpersonen benötigt, um Erfolg zu haben. Dies auf Augenhöhe mit allen weiteren Berufen im Gesundheitswesen. Die beruflich Pflegenden benötigen hierfür die Selbstverwaltung der Pflegekammern." Auch dies müsse neben einer umfassenden Bildungsstruktur im Gesamtkonzept beinhaltet sein.

Potenzial, die professionelle Pflege zu stärken

Aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) haben die Vorschläge der Krankenhauskommission das Potenzial, das Gesundheitssystem zu verbessern und zugleich die Rolle der professionellen Pflege zu stärken. „Eine grundlegende Reform, die sich daran orientiert, was die Menschen an pflegerischer und medizinischer Versorgung wirklich brauchen und die sektorenübergreifend angelegt wird, ist überfällig“, kommentierte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein die Reformvorschläge. Jetzt hänge es davon ab, wie die Ausgestaltung im Detail aussehe.

Die geplanten Vorhaltebudgets als zusätzliche Finanzierungssäule können aus Sicht von Bienstein die Fehlanreize durch das Fallpauschalensystem zwar nicht vollständig eliminieren, aber zumindest begrenzen. Dass das Pflegebudget unangetastet bleibe, sei „richtig und wichtig“.

Qualifikationsanforderungen berücksichtigen

Die Zuordnung von Krankenhäusern zu Versorgungsstufen (Leveln 1–3 mit Untergruppierungen) stößt beim DBfK ebenfalls auf Zustimmung. Die Zuordnungskriterien für die verschiedenen Level sollten aber auch die Zusammensetzung und Qualifikationsanforderungen in den Pflegeteams berücksichtigen, forderte Bienstein.

Eine Schlüsselrolle für die Reform und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung sieht der DBfK bei den Level 1i-Häuser, die unter pflegerischer Leitung stehen sollen. Bienstein plädierte dafür, hier Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen einzusetzen wie Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses.

Auch die Level 3-Kliniken (Maximalversorgung) müssten akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in den Teams einsetzen, „um die hochkomplexen Fälle pflegerisch gut versorgen zu können“. Bienstein: „Spitzenmedizin ohne Spitzenpflege funktioniert nicht.“ (ne)

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