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21.12.2019 | Politik | Nachrichten

Kabinett billigt Verbot von „Konversionstherapien“

verfasst von: Thomas Hommel

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Das Bundeskabinett hat ein weitreichendes Verbot sogenannter Konversionstherapien beschlossen. Verstöße sollen mit hohen Strafen geahndet werden.

Homosexuelle © DragonImages / Getty Images / iStockHomosexuelle „umpolen“? Die Regierung schiebt den Konversionstherapien einen Riegel vor.

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für ein Verbot sogenannter Konversionstherapien zur „Umpolung“ von Homosexualität gegeben. Die Ministerrunde billigte am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Der Entwurf sieht ein generelles Verbot von Konversionsbehandlungen an Minderjährigen vor. Untersagt sein sollen entsprechende medizinische Interventionen auch bei Volljährigen, deren Einwilligung auf einem „Willensmangel“ beruht – beispielsweise, weil der Behandler sie nicht über die Schädlichkeit der Therapie aufgeklärt hat. Auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln der Behandlungen soll untersagt sein.

„Homosexualität keine Krankheit“

Das Ministerium hatte den Gesetzentwurf zuletzt noch verschärft. Ursprünglich waren für Heranwachsende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren Ausnahmeregeln geplant. Das war auf massive Kritik gestoßen.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Verbot im Strafrecht verankert werden. Verstöße gegen das Verbot von Konversionsbehandlungen sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belegt werden. Verstöße gegen das Verbot der Werbung, des Anbietens und Vermittelns sollen mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 Euro geahndet werden.

Gesundheitsminister Spahn betonte, Homosexualität sei keine Krankheit. „Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend.“ Ziel der Bundesregierung sei es, sogenannte Konversionstherapien „soweit wie möglich“ zu verbieten. Wo sie durchgeführt würden, entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid, sagte Spahn am Mittwoch in Berlin. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund. Und ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist ok, so wie du bist.“ Dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ hatte Spahn zuvor gesagt, dass bundesweit jedes Jahr schätzungsweise bis zu 2000 Konversionstherapien durchgeführt würden.

Grüne: Überfälliger Schritt!

Die Sprecherin für Queerpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion Ulle Schauws nannte das geplante Verbot einen „überfälligen Schritt“. Sogenannte Konversionstherapien seien „gefährliche Scharlatanerie“. Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf erfülle sich „die grüne Forderung nach einem Verbot dieser Pseudotherapien, das wir erstmals 2013 in einem Gesetzentwurf gefordert haben“. Kritisch bewerte ihre Fraktion einen Passus im Gesetzentwurf, „der es Eltern und Erziehungsberechtigten weiterhin und ohne Folgen ermöglicht, Pseudotherapien durchzuführen“. Dies könne dazu führen, dass Jugendliche weiter unter enormen Druck gerieten

Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

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