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14.03.2017 | Politik | Nachrichten

Pflege in der Klinik: Personaluntergrenzen kommen

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Für besonders pflegeintensive Bereiche im Krankenhaus sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, etwa für Intensivstationen und Nachtdienst. Darauf haben sich Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Bundesländer geeinigt.

Die Ergebnisse der Beratungen in der Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen zu verpflichten. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.
"Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus", sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer aktuellen Pressemitteilung. Jetzt müsse es darum gehen, dass die kommenden Regelungen fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt würden.

Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen.

Lob vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Ergebnisse der Kommission. Der Verband fordert, bei der Umsetzung der Pläne – insbesondere bei der Definition von "sensitiven Bereichen" – dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zur Umverteilung von Planstellen aus einem Bereich in den anderen kommt. Die pflegerische Versorgung insgesamt müsse spürbar verbessert werden. Die festzulegenden Personaluntergrenzen müssen laut DBfK die Personalausstattung definieren, die für die Patientensicherheit unabdingbar ist. Sie ersetzen nicht eine Personalbemessung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert, heißt es weiter. Das werde eine wichtige Aufgabe für die nächste Legislaturperiode sein.

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